Vereinsregister Eintragung bei Insolvenz


Volltext

Ist ein Verein zahlungsunfähig bzw. überschuldet, so dient das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung dazu, die Gläubiger/innen gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners/der Schuldnerin verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.


Rechtsgrundlage(n)

Insolvenzordnung

Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten des Insolvenzverfahrens sind nach § 54 Insolvenzordnung (InsO)

 

Die Gerichtskosten unterteilen sich in Gebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum einen und Gebühren für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zum anderen.

 

Die Höhe der Vergütung ist detailliert in der InsVV (Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung) geregelt. Sie beträgt mindestens 1.400 € (§ 2 Absatz 2 InsVV). Im Übrigen ist die Vergütung von der Insolvenzmasse sowie der Anzahl der anmeldenden Gläubiger abhängig.


Verfahrensablauf


Fristen

Jeder Gläubiger muss innerhalb einer vom Gericht bestimmten und veröffentlichten Frist nach Eröffnung schriftlich beim Insolvenzverwalter seine Forderung anmelden.


Weiterführende Informationen

www.insolvenzbekanntmachungen.de ist eine gemeinsame Veröffentlichungsplattform aller Insolvenzgerichte Deutschlands eingerichtet. Die Veröffentlichungen seit dem 15. März 2004 sämtlicher Insolvenzgerichte stehen dort zur Recherche zur Verfügung, sofern diese nicht bereits zu löschen waren.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Beschluss, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden ist, werden von Amts wegen in das Vereinsregister eingetragen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

03.08.2026

Zuständigkeit

Für Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts zuständig. Im Land Brandenburg sind folgende Amtsgerichte für Insolvenzverfahren zuständig:

Amtsgerichte Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin, Potsdam


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Nauen
Adresse
Paul-Jerchel-Str. 9
14641 Nauen

(Nicht für Rechtssachen!)