Nationales Visum beantragen
Formulare/Schriftformerfordernis
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- §§ 31 bis 38 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Weiterführende Informationen
- Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen zu den Themen Visa und Aufenthalt auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Fachlich freigegeben am
30.10.2026Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Regelsatz: 75,00 EUR Personen unter 18 Jahren: 37,50 EUR In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden.
Fachlich freigegeben durch
Auswärtiges Amt (AA), Ref. R-DIGI
Zuständigkeit
Auswärtiges Amt
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes. Ob Sie ein nationales Visum erhalten, richtet sich nach denselben Vorschriften, die auch für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gelten.
In bestimmten Fällen benötigen Sie beispielsweise
- Kenntnisse der deutschen Sprache
- Zulassungsbescheid der Hochschule für die Aufnahme eines Studiums
- Konkretes Arbeitsangebot für Fachkräfte
Verfahrensablauf
Ein Visum müssen Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
- Nutzen Sie dafür online das Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Wählen Sie den passenden Visumsantrag und füllen Sie diesen digital aus. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
-
Vereinbaren Sie über das Auslandsportal einen persönlichen Termin bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Zuständig ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Wohnsitz haben.
- Alternativ: Informieren Sie sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung über den Visumsantrag und die erforderlichen Unterlagen.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung.
- Laden Sie den Visumsantrag herunter, drucken und füllen Sie ihn aus.
- Zum vereinbarten Termin sprechen Sie persönlich bei der Auslandsvertretung vor. Falls Sie nicht das Auslandsportal für Ihren Antrag genutzt haben: Bitte bringen Sie den ausgefüllten Antrag und alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Auslandsvertretung wird mit Ihnen ein Gespräch führen.
- In bestimmten Fällen kontaktiert die Auslandsvertretung nach Annahme Ihres Antrags die Ausländerbehörde– oder im Fall der Arbeitsaufnahme die Bundesagentur für Arbeit. Sie wendet sich dann jeweils an die Stelle, die für den Ort in Deutschland zuständig ist, in dem Sie wohnen oder arbeiten möchten. Die Auslandsvertretung kann in diesen Fällen das Visum nur erteilen, wenn die Ausländerbehörde beziehungsweise die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
- Das Visum wird in Form eines Etiketts in Ihren Pass eingeklebt.
- Wenn Ihnen kein Visum erteilt werden kann, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten: Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Sie ist für aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig und entscheidet über Ihren Antrag.
Volltext
Ein nationales Visum kann notwendig sein, wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten. Die genauen Regelungen hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Für Staatsangehörige aus der Europäischen Union (EU) besteht keine Visumpflicht. Das Gleiche gilt für einige weitere Staaten, beispielsweise
- Island,
- Liechtenstein,
- Norwegen,
- Schweiz,
- USA,
- Kanada und
- Australien.
Wenn Sie aus einem dieser Staaten stammen, können Sie in der Regel auch für einen längeren Aufenthalt ohne nationales Visum einreisen. Einen Aufenthaltstitel können Sie gegebenenfalls nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen.
Das Verfahren und die Voraussetzungen richten sich auch danach, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten wollen, beispielsweise
- Erwerbstätigkeit,
- Familiennachzug,
- Studium oder
- Ausbildung.
Eine vollständige Länderliste mit Angabe der jeweiligen Visumspflichten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Nach Ablauf Ihres Visums, müssen Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen, beispielsweise
- Aufenthaltserlaubnis oder
- Blaue Karte EU.
Erforderliche Unterlagen
Einzelheiten zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.
Fristen
Informationen zu Terminen finden Sie im Auslandsportal sowie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten
Hinweise (Besonderheiten)
es gibt keine Hinweise / Besonderheiten
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Auswärtiges Amt (AA)
Adresse
Werderscher Markt 1
10117 Berlin, Stadt
Adresse
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift
11013 Berlin, Stadt