Förderung des Bundes für den Kauf oder das Leasing eines elektrisch betriebenen Neufahrzeugs (E-Auto-Förderung) beantragen


Volltext

Für den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs können Sie eine Förderung erhalten.

Gefördert werden Fahrzeuge der Klasse M1:

Zur Klasse M1 zählen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.

Das Fahrzeug darf zuvor weder in Deutschland noch in einem anderen Staat zugelassen gewesen sein. Sie sind jedoch antragsberechtigt, wenn Sie das Fahrzeug innerhalb der Europäischen Union (EU) erworben haben.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach:

Die Förderung beträgt insgesamt:

Den Antrag stellen Sie auf der Förderzentrale Deutschland. Sie können die Förderung nur einmal je Fahrzeug erhalten.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, insbesondere Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen den Zugang zur Elektromobilität zu erleichtern beziehungsweise die Verbreitung der Elektromobilität in der Bevölkerung zu erhöhen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Bei einem Batterieelektrofahrzeug oder einem Brennstoffzellenfahrzeug:

Bei einem Plug-in-Hybrid-Fahrzeug und einem Fahrzeug mit Range Extender:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie können die Förderung online beantragen:


Fristen

Die Förderrichtlinie zur E-Auto-Förderung ist bis zum 31.12.2029 gültig.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)


Fachlich freigegeben am

29.10.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 624 – E-Auto-Förderung
Adresse
Friedrich-Bodelschwingh-Straße 15
02943 Weißwasser/O.L., Stadt / Běła Woda