Hundehalteverordnung: Wichtige Information für Hundehalter
Seit 1. Juli 2024 ist die neue Hundehalteverordnung in Brandenburg in Kraft. Nach dieser Verordnung besteht für alle Hunde ab achter Woche eine kostenpflichtige Anmelde- und Kennzeichnungspflicht.
Der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen sind: Die (1) Personalien des Halters die (2) Rasse, das (3) Wurfdatum, die (4) Farbe des Hundes sowie die (5) Chipnummer. Für bereits vor dem 1. Juli 2024 steuerliche registrierte Hunde ist die Chipnummer dringend nachzureichen, sollte dies noch nicht erfolgt sein. Das Formular für die Anzeige der Hundehaltung finden Sie auf dieser Seite zum Download bzw. direkt im Rathaus Dallgow-Döberitz, Wilmsstraße 41, 14624 Dallgow-Döberitz.
Eine zusätzliche und freiwillige Registrierung bei einem privaten Haustierregister (TASSO, FINDEFIX) kann optional vorgenommen werden, berührt aber nicht die Anmelde- und Kennzeichnungspflicht bei der lokalen Ordnungsbehörde.
Bitte beachten Sie: Verstöße gegen die neue Hundehalterverordnung können ab dem 1. Februar 2025 geahndet werden (§ 19 Abs.1 Satz 3).
Zum Hintergrund:
Der Verordnungsgeber verspricht sich über das Auslesen von Microchips, die Kennzeichnung, vor allem eine sichere Ermittlung der Halterin oder des Halters in Fällen, in denen der Hund entlaufen ist oder einen Schaden verursacht hat. Fehlt eine solche Kennzeichnung beispielsweise bei tot aufgefundenen Hunden oder Fundhunden, kann eine solche Zuordnung nicht erfolgen. Die Kennzeichnung trägt insoweit dazu bei, gefahrenabwehrrechtlich die Anzahl der nicht gekennzeichneten Hunde zu reduzieren.
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