Entfernung von Big Bags von öffentlichem Straßenland
Gemäß Sondernutzungssatzung konnten Sie im Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum 15.12.2024 sogenannte Bag Bags zur Entsorgung von Straßenlaub vor ihrem Grundstück aufstellen.
Sollten Sie einen Big Bag aufgestellt und die Abholung noch nicht veranlasst haben, holen Sie dies nun bitte umgehend nach. Eine Aufstellung von Big Bags ohne individuelle Sondernutzungserlaubnis über den 15.12.2024 hinaus stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann.
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