Grundstück mit sanierungsbedürftigem Wohngebäude
Die Gemeinde beabsichtigt, das Grundstück Nauener Straße 27, Flur 1/ Dallgow, Flurstück 54 in 14624 Dallgow-Döberitz zu verkaufen. Das Grundstück ist im Liegenschaftskataster mit einer Fläche von 800 m² eingetragen. In der angrenzenden öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind die Leitungen für Strom, Trinkwasser, Schmutzwasser, Gas und Glasfaser vorhanden.
Planungsrechtlich ist das Grundstück dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen. Beabsichtigte Baumaßnahmen und Nutzungen unterliegen den Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 34 BauGB. Vorstellbar wären neben einer Wohnnutzung auch nicht störendes Gewerbe, Räume für freie Berufe oder Praxisräume. Gewerbebetriebe sind nicht zulässig.
Das Grundstück ist im Grundbuch von Dallgow Blatt 3385 Amtsgericht Nauen verzeichnet. Die Abteilungen II und III sind frei von Eintragungen. Das Grundstück (ca. 20 m x ca. 40 m) befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Feuerwehr Triftstr. 1 und ist mit einem 2-geschossigen unterkellerten Wohngebäude aus dem Jahr 1936 bebaut. Die Grundfläche beträgt mit dem nachträglich errichteten Anbau ca. 80 m² (BGF 160 m²). Das Gebäude verfügt insgesamt über 4 Wohnräume, 2 Küchen, 2 Bäder, Hausflur und eine Veranda über beide Geschosse. Der Dachboden ist nicht ausgebaut und ungedämmt. Das weitestgehend im Originalzustand erhaltene Gebäude weist einen erheblichen Sanierungsrückstau auf. Am Dachgebälg sind bereits Schäden durch Nässeeinwirkungen zu verzeichnen. Das Gebäude wird seit Februar 2016 nicht mehr bewohnt. Der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2025 liegt bei 420 € / m² / Wohnbaufläche / Bodenrichtwertzone.
Besichtigungstermine werden nach Ausschreibungsfortschritt vom Grundstückseigentümer angeboten.
Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot, mindestens jedoch zum Preis von
366.000 Euro
Zusätzlich zum Kaufpreis hat der Käufer weitere Kosten zu tragen, wie z.B. Notarkosten, Kosten der Grundbucheintragungen, Grunderwerbsteuer und sonstige Gebühren. Ein Makler oder eine gewerbliche Person oder Gesellschaft wurde mit der Vermarktung des Grundstückes nicht beauftragt. Eine Verpflichtung zur Veräußerung zum Höchstgebot besteht nicht.
Die Veräußerung setzt die Zustimmung durch die Gemeindevertretung voraus.
Für die Kaufpreisfinanzierung wird nur dann eine Belastungsvollmacht gewährt, wenn sie zugunsten eines Kreditinstitutes erfolgt, das gemäß dem Gesetz über das Kreditwesen in der jeweils geltenden Fassung in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen darf.
Bei Rückfragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Dallgow-Döberitz, Fachbereich Liegenschaften, Wilmsstraße 41 in 14624 Dallgow-Döberitz (Tel. 03322/2984-62), Fax: 03322/2984-11, E-Mail )
Ihr Angebot richten Sie bitte bis spätestens zum 21. Juli 2025 in einem verschlossenen und mit dem Hinweis: „Verkauf, Nauener Straße 27, AZ: 2025-62-1/D-54)“ gekennzeichneten Umschlag an die Gemeinde Dallgow-Döberitz, Wilmsstraße 41, 14624 Dallgow-Döberitz.
Einzelheiten des Ausschreibungsverfahrens:
Das Gebot bedarf der Schriftform, d.h. es muss originalhandschriftlich vom Bieter unterzeichnet sein. Es muss spätestens bis zum 21.07.2025 bei der Gemeinde Dallgow-Döberitz eingegangen sein. Zur Fristwahrung ist die Abgabe eines Gebotes per Fax zulässig. Das Originalgebot ist in diesem Fall binnen 3 Arbeitstagen und ohne Aufforderung nachzureichen.
Später oder bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf des Schlusstermins werden die fristgerecht eingegangenen Gebote geöffnet. Der Erhalt wird den jeweiligen Bietern bestätigt. Es werden nur die Gebote berücksichtigt, die ein auf eine feste Summe in Euro lautendes Preisangebot enthalten.
Gebote, die die vorgenannte Voraussetzung nicht erfüllen, werden vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Gebote, die sich lediglich auf einen Teil des ausgeschriebenen Grundstückes beziehen, werden nicht berücksichtigt.
Werden von mehreren Bietern gleichwertige Gebote abgegeben, behält sich die Gemeinde vor, diesen Bietern im Rahmen eines sich unmittelbar anschließenden Bieterverfahrens die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern. Ein Anspruch auf Durchführung eines Bieterverfahrens besteht nicht.
Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten nach Zuschlagsentscheidung eine schriftliche Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde abgeleitet werden. Die Entscheidung der Gemeinde zur Annahme eines Angebots erfolgt auf der Grundlage des Preisgebotes.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen für beratende Sachverständige, die der Bieter hinzugezogen hat, werden nicht erstattet.
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