Frühzeitige Beteiligung zu Windenergie-Planungen in Berlin
Die Gemeinde Dallgow-Döberitz ist als Nachbargemeinde von Berlin am FNP-Änderungsverfahren Windenergie beteiligt. Das Windenergiegebiet 07 „Rieselfelder Gatow / Karolinenhöhe“ befindet sich nah an der Grenze zum OT Seeburg (Engelsfelde). Auch die Öffentlichkeit ist gefragt, Stellung zu beziehen (Link weiter unten).
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und die Klimaschutzziele zu erreichen, haben Bundesregierung und Bundestag im Jahr 2022 ein umfassendes Klimaschutz-Gesetzgebungspaket vorgelegt. Mit dem 2023 novellierten Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien werden die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich angehoben. Im Jahr 2030 sollen demnach 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind den Bundesländern mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verbindliche Flächenziele vorgegeben, die für den Ausbau der Windenergie an Land benötigt werden.
Berlin ist gemäß WindBG – wie die übrigen Stadtstaaten auch – dazu verpflichtet, bis Ende 2027 einen Anteil von 0,25 % und bis Ende 2032 einen Anteil von insgesamt 0,5 % der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Das entspricht etwa 446 ha. Das für den Nachweis des Flächenbeitragswertes infrage kommende Planungsinstrument ist in Berlin der Flächennutzungsplan (FNP) entsprechend der Vorgaben in § 2 Nr. 1 WindBG.
Das Verfahren „Windenergie in Berlin“ (01/24) zur Änderung des FNP wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 29. Januar 2024 förmlich eingeleitet und am 16. Februar 2024 im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht (ABl. S. 365).
Für diese Änderung des FNP wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zugleich findet die Mitwirkung der Senatsverwaltungen und Bezirksämter nach § 2 Abs. 2 AGBauGB statt. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt zugleich die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt vom 10.06. bis 11.07.2025 über diese Seite.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Weitere Meldungen

"Refill Station": Lassen Sie ihre Trinkflasche auffüllen
Do, 30. Juli 2026

Hitzeratgeber: Gemeinsam gut durch die heißen Tage
Di, 28. Juli 2026