Wichtig: Neue Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
Seit dem 5. Oktober 2025 setzen alle Banken in Deutschland die sogenannte Verification of Payee (Empfängerüberprüfung) um. Diese neue Regelung betrifft alle Überweisungen und soll sicherstellen, dass der angegebene Zahlungsempfänger mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt.
Die Empfängerüberprüfung erhöht die Sicherheit bei Banktransaktionen und hilft, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu vermeiden. Damit Zahlungen reibungslos verarbeitet werden können, ist es wichtig, dass Absender und Empfänger die korrekten Kontoinhaberdaten angeben.
Was bedeutet das für Ihre Überweisungen an die Gemeinde Dallgow-Döberitz?
Bei Zahlungen an die Gemeinde Dallgow-Döberitz muss als Zahlungsempfänger genau „Gemeinde Dallgow-Döberitz“ angegeben werden.
Abweichungen, falsche Schreibweisen oder Zusatzangaben können dazu führen, dass die Überweisung von Ihrer Bank nicht ausgeführt wird.
Dies gilt für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen, die an die Gemeinde zahlen.
Was gilt für Zahlungen von der Gemeinde?
Auch bei Überweisungen von der Gemeinde an Bürger oder Unternehmen ist die korrekte Angabe des Kontoinhabers entscheidend.
Wenn das Konto auf eine Privatperson läuft, kann die Gemeindeverwaltung nicht unter einem Firmennamen überweisen.
Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass die bei der Gemeinde hinterlegten Kontodaten den tatsächlichen Kontoinhaber ausweisen.
Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ihre hinterlegten Bankdaten zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren!
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