Pflanzenrückschnitt: Hinweise für Grundstückseigentümer
Sehr geehrte Grundstückseigentümer der Gemeinde Dallgow-Döberitz,
als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, Ihren Pflanzenbestand gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (ZTV-Baumpflege, Straßengesetz Brandenburg) regelmäßig zurückzuschneiden. In den vergangenen Wochen haben wir festgestellt, dass privater Bewuchs – insbesondere Bäume, Hecken und Sträucher – teilweise in den öffentlichen Straßenverkehrsraum hineinragt.
Sollte Vegetation auf Ihrem Grundstück öffentliche Verkehrsflächen tangieren, bitten wir Sie, die folgenden Vorgaben und Informationen zu beachten, um die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten.
(1) Lichte Räume, die ganzjährig freizuhalten sind
An Straßen 4,50 m über und 0,70 m seitlich der Fahrbahn.
An Geh- und Radwegen 2,50 m über und 0,25 m seitlich der Wege.
(2) Sichtbereiche, die ganzjährig freizuhalten sind
An Straßeneinmündungen dürfen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen die Sicht nicht behindern. Diese dürfen in der Regel nicht höher als 0,80 m sein.
Verkehrszeichen müssen stets gut sichtbar sein (siehe § 29 Abs. 2 StVO).
Straßenlaternen dürfen durch Pflanzen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.
(3) Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde (UNB)
Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind vom 1. März bis 30. September radikale Rückschnitte (z. B. auf den Stock setzen) von Hecken und Bäumen zum Schutz brütender Vögel verboten. Ausnahmen gelten, wenn Verkehrssicherheitsmaßnahmen notwendig sind (§ 39 BNatSchG). Schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sind ganzjährig zulässig. Vor jedem Eingriff ist der Artenschutz zu prüfen und mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit unsere Straßen und Wege sicher und gepflegt bleiben.
Bei Fragen zu Schnittmaßnahmen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung unter:
Abt. Naturschutz und Öffentliches Grün | | Tel.: 03322 2984 67 oder 03322 2984 64
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