Mitteilung zu Grundsteuerhebesätzen und Gewerbesteuer
Für den Beschluss des Haushaltsplans 2026 hat sich in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz ein längerer Beratungszeitraum ergeben. Insbesondere bestanden unterschiedliche Auffassungen zur Höhe der Hebesätze der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 28. Januar 2026 wurde nun mehrheitlich beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B bei 215 % beizubehalten. Damit liegt die Gemeinde Dallgow-Döberitz weiterhin unter der im Hebesatzregister empfohlenen Landesrichtgröße von 260 %.
Ein endgültiger Beschluss des Haushalts wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Februar 2026 gefasst. Im Anschluss werden auch die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer durch den Bürgermeister offiziell bekannt gegeben.
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