Gültigkeit der Hundemarken um ein Jahr verlängert
Aufgrund der Beschränkungen wegen der COVID-19-Pandemie sollen die Kontakte auch weiterhin eingeschränkt bleiben.
Deshalb verschiebt sich der Umtausch der Hundemarken um 1 Jahr.
Die aktuell ausgegebenen Hundemarken haben eine Gültigkeit für den Zeitraum von 2016 bis 2020.
Die Gültigkeit verlängert sich automatisch bis Ende 2021, die Höhe der Hundesteuer bleibt gleich.
Bei Änderungen sind Hunde dennoch weiterhin nach den Bestimmungen der Hundesteuersatzung und der Hundehalterverordnung bei der Gemeindeverwaltung an- oder abzumelden.