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Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 5 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Nauen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deut­sche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten ver­urteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewäh­rungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt wer­den.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständig­keit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungs­dienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Interessenten für das Schöffenamt bewerben sich bis zum 31.03.2023 bei der Gemeinde Dallgow-Döberitz, Hauptamt, Wilmsstraße 41, 14624 Dallgow-Döberitz. Ein For­mular kann von der Internetseite der Gemeinde www.dallgow.de oder www.schoeffenwahl.de herun­tergeladen werden.

Für Rücksprachen steht Ihnen Frau Mattausch, Tel. 03322 298430, zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Dallgow-Döberitz
Do, 02. Februar 2023

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