Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Bekanntmachung
Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58b Absatz 1 des Soldatengesetzes können sich Frauen oder Männer, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten.
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Der Widerspruch ist schriftlich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Dallgow-Döberitz einzureichen.
Formulare sind im Einwohnermeldeamt zu den Öffnungszeiten erhältlich.
Dallgow-Döberitz, 28.10.2021
Richter
Bürgermeister
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