Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung des Bürgermeisters als Wahrnehmer der Aufgaben der Werkleitung 2019 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Dallgow-Döberitz
Gemäß § 33 Absatz 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung-EigV) werden der Beschluss der Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie der Beschluss über die Entlastung der Werkleitung öffentlich bekanntgemacht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz hat auf ihrer Sitzung am 25.11.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 116/2020
Nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Dallgow-Döberitz mit einem Gewinn von 22.267,62 € wird dem Bürgermeister für die Wahrnehmung der Aufgaben der Werkleitung Entlastung erteilt.
Begründung
Auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) vom 26. März 2009 – §§ 7 und 33 fasst die Gemeindevertretung auf Vorlage des Hauptverwaltungsbeamten die Beschlüsse über den geprüften und testierten Jahresabschluss 2019 und die Verwendung des Jahresgewinns 2019 des Eigenbetriebes der Gemeinde Dallgow-Döberitz sowie über die Entlastung der Werkleitung.
Der Beschluss über die Entlastung der Werkleitung ist der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen und öffentlich bekannt zu machen.
Dallgow-Döberitz, den 12.01.2021
gez. Sven Richter
Bürgermeister