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DSGVO-Informationen

Informationen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung

 

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 besteht aufgrund Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung die Pflicht, bei Erhebung von personenbezogenen Daten die betroffene Person zu informieren.

 

Gleichzeitig haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihren Datenbestand in der Gemeindeverwaltung zu erfragen. Die Abfrage ist für Sie kostenlos. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Sie für den Erhalt des Abfrageergebnisses persönlich mit einem Ausweisdokument in die Verwaltung kommen müssen. Zuständig für die Bearbeitung ist das Hauptamt. Wir behalten uns vor, bei Nichtabholung der Auskunft eine Gebühr von 10,00 € zu erheben. Für die Bearbeitung Ihrer Abfrage ist laut Datenschutzbeauftragten eine Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen angemessen.

 

Welche Daten von Ihnen erhoben, aufbewahrt, verarbeitet, weitergegeben und gelöscht werden, können Sie den folgenden Informationen entnehmen.

 

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen:

Info DSGVO meldepflichtige Personen

 

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Personalausweisen:

Info DSGVO Inhaber von Personalausweisen

 

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen:

Info DSGVO Inhaber von Pässen

 

 

Datenschutz - Grundverordnung Betroffenenauskunft:

 

Auskunft der Fachverfahren gemäß § 10 Abs.1 Nummer 2 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit Art. 12 bis 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung:

 

Melderegister (Fachverfahren HSH Meso)

 

Gewerbe (Fachverfahren HSH Geso)