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Coronavirus

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

wir möchten Sie hier über die aktuelle Entwicklung bezüglich der Coronakrise informieren.

 

Dallgow-Döberitz, den 11.06.2020

Neue Corona-Verordnung: Nur noch wenige Einschränkungen / Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter


Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Corona-Virus: Bis auf wenige konkrete Einschränkungen ist vieles wieder erlaubt. Das Kabinett hat heute dazu die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg" beschlossen. Sie tritt am Montag, 15. Juni, in Kraft und löst die bisherige Eindämmungsverordnung ab.

Die neue Umgangsverordnung gilt vorerst bis einschließlich 16. August 2020. Der Volltext der neuen Verordnung soll im Laufe des heutigen Abends, spätestens am Samstag auf dem Portal „Landesrecht Brandenburg" veröffentlicht werden.

Den gesamten Artikel können Sie auf brandenburg.de lesen.

https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.669399.de

 

 

Dallgow-Döberitz, den 11.06.2020

Regelbetreuung in den Kitas ab 15. Juni 2020

Wie die Staatskanzlei des Landes Brandenburg mitteilt, wird die Landesregierung am Freitag, den 12. Juni 2020 beschließen, dass die Kindertageseinrichtungen ab 15. Juni 2020 Voraussetzungen schaffen, um wieder in den Regelbetrieb überzugehen.

Regelbetrieb heißt, die Kinder/ Eltern können wieder ihren Rechtsanspruch in vollem Umfang geltend machen.

Voraussetzung für den Kitabesuch ist, dass die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen und bei Auftreten von COVID-19 verdächtigen Fällen innerhalb der Familie die Kita nicht besuchen können.

Das Abholen und Bringen der Kinder an der Gartenpforte wird zunächst beibehalten. Da die Verwaltung die Befürchtung hat, dass besonders Kleinkinder Startschwierigkeiten haben, wäre es aus Sicht des Kindeswohls zu begrüßen, wenn die Eltern ihre Kleinkinder nicht sofort wieder den ganzen Tag in die Einrichtung bringen.

Die Verwaltung würde auch begrüßen, wenn Eltern, die ihre Kinder nicht bringen, sich in der Kindertageseinrichtung melden.

Der reguläre Schulbetrieb wird erst nach den Sommerferien beginnen, sodass der Hortbetrieb auch nur zu eingeschränkten Öffnungszeiten von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr stattfinden kann. Die Ferienbetreuung des Hortes wird mit Ferienbeginn in der Grundschule Weißdornallee zu den gewohnten Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 17 Uhr stattfinden. 

 

 

Dallgow-Döberitz, den 26.05.2020

Anpassung der Eindämmungsverordnung in Bezug auf Kulturangebote, Sportmöglichkeiten, Veranstaltungen und private Feierlichkeiten

Die Neufassung der Verordnung tritt am Donnerstag, 28. Mai, in Kraft und gilt vorerst bis 15. Juni. Ministerpräsident Woidke und seine Stellvertreterin Ursula Nonnemacher stellten sie im Anschluss an die Kabinettsitzung vor. Die Abstands- und Hygieneregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auch die Pflicht einer Mund- und Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften zu tragen, bleibt bestehen.

 

Veranstaltungen und Zusammenkünfte

Ab Donnerstag, 28. Mai

  • Sind Versammlungen und Veranstaltungen (zum Beispiel genehmigte Demonstrationen oder Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen) unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen erlaubt.
  • Wird die bisherige Begrenzung der Teilnehmerzahl von fünf Personen bei Fahrunterricht, Nachhilfe oder Musikunterricht und ähnlichen Angeboten aufgehoben.
  • Können Zusammenkünfte oder Feiern im privaten oder familiären Bereich aus gewichtigem Anlass, zum Beispiel Hochzeitsfeiern, mit bis zu 50 Personen durchgeführt werden.
  • Feste an Schulen zu besonderen Anlässen unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen sind erlaubt. Für Kitas gilt dies nur für Veranstaltungen im Freien. Inhäusig müssen sie leider verboten bleiben.
  • Ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen oder zwei Hausständen möglich
     

Ab Samstag. 6. Juni

Können Kulturveranstaltungen in Räumen mit bis zu 75 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 150 Personen stattfinden. Zu den Veranstaltungsformaten gehören zum Beispiel Konzerte, Theater und Kinos.

 

Sport und Sportbetrieb

Ab Donnerstag, 28. Mai

  • Dürfen nunmehr auch öffentliche und private Indoor-Sportanlagen, insbesondere Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzschulen und Tanzstudios grundsätzlich wieder öffnen. Geschlossen bleiben jedoch Indoor-Spielplätze, da hier die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln nicht gewährleistet werden kann.
  • Die Betreiber haben dazu Hygienekonzepte zu erstellen, die folgende Merkmale erfüllen müssen: das allgemeine Abstandsgebot muss gewährleistet sein, etwa durch Steuerung und Beschränkung des Zutritts und der Nutzung von Geräten; der Sport darf nur kontaktfrei (außer bei Teilnehmenden aus demselben Haushalt/Lebenspartner); geeignete Desinfektionsmaßnahmen müssen regelmäßig durchgeführt werden, insbesondere in Sammelumkleiden und Sanitäreinrichtungen; die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden zum Zweck einer möglichen Infektionsnachverfolgung erhoben; ein mindestens stündliches Lüften wird eingehalten.
  • Auch Freibäder und sonstige Badeanlagen unter freiem Himmel können mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder geöffnet werden.
     

Ab Samstag, 13. Juni

  • Können Indoor-Bäder einschließlich Spaß- und Freizeitbäder, Trockensaunen über 80 °C ohne Aufgüsse, Thermen, Thermalbäder und sonstige Badeanlagen in geschlossenen Räumen öffnen. Auch hier gelten die genannten Hygiene-Vorgaben.

 

Alle genannten Einrichtungen dürfen nicht von Personen mit Atemwegserkrankungen betreten werden.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 25.05.2020

Erweiterung der Kinderbetreuung in Kita und Hort durch Aufnahme einer  eingeschränkten Regelbetreuung ab 2. Juni 2020

Am Mittwoch, den 20. Mai 2020, veröffentlichte das Land Brandenburg eine aktualisierte Eindämmungsverordnung und erleichtert so den Zugang zur Betreuung in Kindertagesstätten.

Der Landkreis Havelland hat folglich eine Allgemeinverfügung erlassen, die den weiteren eingeschränkten Betrieb regelt. So sollen ab den 02. Juni 2020 möglichst viele Kinder an fünf Tagen in der Woche betreut werden. Die Kindertagesstätten müssen sich dazu an die Vorgaben der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg halten.  Die neue Gruppengröße ist in der Betriebserlaubnis der jeweiligen Einrichtung festgelegt, maximal dürfen sich 18 Kinder über drei Jahren und bis zu 10 Kinder unter drei Jahren in einem Raum aufhalten. Kontakte zwischen den Gruppen sollten in den Innen- sowie Außenanlagen möglichst vermieden werden.

Zunächst sollen Kinder von erwerbstätigen Eltern und ab dem 08.06.2020 dann möglichst alle Vorschulkinder betreut werden. Bei Eltern im Homeoffice, ist der Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung ab dem 22.06.2020 möglich. Eine sogenannte berufliche Systemrelevanz der Eltern spielt dann keine Rolle mehr. Eltern, die von der neuen Regelung zur eingeschränkten Regelbetreuung Gebrauch machen wollen, stellen ihren Antrag direkt an den Kita-Träger. Die benötigten Formulare stehen im Anhang zur Verfügung und sind in der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Den Text zur Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Bei alleinerziehenden Berufstätigen und systemrelevanten Elternteilen bestehen die Regelungen zur Notfallbetreuung weiter fort, eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.

Zu den Anträgen!

 

Dallgow-Döberitz, den 09.05.2020

Kabinett beschließt weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg

Spielplätze werden geöffnet, Erleichterungen für Gastronomie und Tourismus - Kontaktbeschränkungen gelockert

In Brandenburg werden die Corona-Beschränkungen weiter schrittweise gelockert. Die Landesregierung hat dafür heute die neue Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, das die Lungenerkrankung COVID-19 auslöst, beschlossen. So sind ab Samstag (09.05.) Spielplätze wieder offen und mehrere Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten können sich treffen. Körpernahe Dienstleistungen wie Fußpflege und in Kosmetikstudios können unter strengen Hygieneauflagen angeboten werden. Ab Freitag (15.05.) können Gaststätten unter Auflagen öffnen. Hotels dürfen ab dem 25. Mai wieder Gäste beherbergen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden bleiben bis zum 31. August verboten. Zugleich wurde die Quarantäneverordnung zur Ein-und Ausreise bis zum 5. Juni verlängert.

Die gesamte Pressemitteilung der Landesregierung können Sie hier lesen...

Die Verordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg können Sie hier einsehen.

 

Dallgow-Döberitz, den 27.04.2020

Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und beim Einkauf auch in Brandenburg Pflicht

Das Land Brandenburg hat die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung angepasst.

Darin festgelegt wird die Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und im Einzelhandel. Zudem gab es Änderungen bei Veranstaltungen.

Die Lesefassung der Verordnung finden Sie hier.

Erläuterungen erhalten Si auf den Seiten des Landes Brandenburg.

 

Dallgow-Döberitz, den 20.04.2020

Corona-Eindämmungsverordnung mit Lockerungen bis 8. Mai 2020 verlängert

Das Land Brandenburg hat die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bis zum 8. Mai 2020 verlängert und dabei auch Lockerungen bei bestimmten Maßnahmen festgelegt.

Diese Maßnahmen gelten ab dem 20. April:

Kitas
Kitas bleiben für den Normalbetrieb weiter geschlossen.

Die Notbetreuung wird ab dem 27. April wie folgt ausgeweitet:

Die sogenannte Ein-Eltern-Regelung wird auf alle Berufs- und Bedarfsgruppen der kritischen Infrastruktur ausgeweitet. Die Ein-Eltern-Regelung bedeutet: Es müssen nicht mehr beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Sondern es reicht aus, wenn dies nur für einen Elternteil zutrifft, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben. Grundvoraussetzung bleibt aber, dass die Sorgeberechtigten eine Betreuung nicht im häuslichen Umfeld organisieren können.

Zu den kritischen Infrastrukturbereichen gehören Tätigkeiten:

im Gesundheitsbereich,
in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,

...

lesen Sie hier weiter

 

Dallgow-Döberitz, den 19.04.2010

angepassten Allgemeinverfügungen für Kitaeinrichtungen und Schulen - NEUE ANTRAGSFORMULARE Notfallbetreuung

Verlängerung der Allgemeinverfügung bis zum 8. Mai 2020. Neu Antragsformulare für die Notfallbetreuung stehen zum Download bereit.

Zu den Formularen und zu dem Artikel gelangen Sie hier...

 

Dallgow-Döberitz, den 07.04.2010

Coronavirus: Das ist noch erlaubt – das ist leider verboten

Das Land Brandenburg hat mit seiner Pressemitteilung "FAQ zur Corona Eindämmungsverordnung" noch einmal vor den Osterfeiertagen expliziert erklärt, was noch erlaubt ist, und was leider verboten ist.

Verstöße werden entsprechend der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) vom 31. März 2020" geahndet.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 01.04.2020

Kontaktbeschränkungen bis 19. April verlängert - Verstöße werden mit bis zu 25.000 Euro geahndet

Meldung der Landesregierung www.brandenburg.de

Im Land Brandenburg werden die am 23. März in Kraft getretenen umfangreichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum Ablauf des 19. April verlängert. Sie galten bisher bis einschließlich 5. April. Das beschloss heute das Kabinett in einer Telefonschaltkonferenz. Zugleich wurden einige Punkte der „SARS-CoV-2-Eindämmungsordnung" präzisiert. Das Kabinett bestätigte einen neuen Bußgeldkatalog zur Durchsetzung der Festlegungen. Er sieht Strafen für wiederholte Verstöße gegen die Regeln von bis zu 25.000 Euro vor. Zugestimmt hat die Landesregierung der Verordnung mit dem Bund zu Überbrückungshilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbstständige.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die dringend notwendigen Kontaktbeschränkungen werden von der übergroßen Mehrheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger ernst genommen und befolgt, so schwer es auch fällt. Dafür mein herzlicher Dank an Jede und Jeden in Brandenburg, die ihren Teil zur Eindämmung des lebensbedrohlichen Virus leisten. Aber wir sind noch lange nicht über den Berg. Wir müssen uns weiter wappnen, damit wir Zustände wie in Italien und Spanien, aber auch seit Neuestem in New York verhindern können. Das geht nur mit Solidarität und Zusammenhalt bei größtmöglichem Abstand. Die Menschen in Brandenburg können sich darauf verlassen: Die Landesregierung tut alles in ihrer Macht Stehende, um die Krise auf allen Ebenen zu bekämpfen. Die heutigen Kabinettsbeschlüsse sind dafür die notwendige Basis." weiter...

 

 

Dallgow-Döberitz, den 31.03.2010

Ein-Elternregelung für die Notbetreuung in Kindertagesstätten

Der Landkreis Havelland hat die Neufassung der Allgemeinverfügung zur Kitaschließung und der Allgemeinverfügung zum Betriebsverbot der Kindertagespflege erlassen. Diese konkretisiert den Zugang zur Notfallbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen. Mussten vorher beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen tätig sein, reicht nun der Nachweis über die Tätigkeit eines Elternteils, sofern dieser im medizinischen Bereich, gemäß der Allgemeinverfügungen, arbeitet.

Im Landkreises Havelland ist aufgrund des Coronavirus der reguläre Betrieb in Kindergärten und Kindertagespflegestätten untersagt. Eine Notfallbetreuung wird für Kinder angeboten, deren Eltern beide in systemrelevanten Berufen arbeiten. Für zahlreiche Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich stellte dies jedoch ein erhebliches Problem dar. Arbeitet der 2. Elternteil nicht in einem systemrelevanten Bereich, war der Zugang zur Notfallbetreuung bisher nicht möglich.

Die neue Fassung der Allgemeinverfügungen bietet diesen Elternpaaren nun die Möglichkeit, die Notfallbetreuung trotzdem in Anspruch nehmen zu können. „Durch die Ein-Elternregelung für den Gesundheitsbereich wird die medizinische Versorgung im Havelland noch besser abgesichert und unterstützt“, äußert sich Landrat Roger Lewandowski über die neue Verfügung.

Voraussetzung dafür ist die Tätigkeit eines Elternteils in folgenden Bereichen: im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, in der Versorgung psychisch Erkrankter sowie in der Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters. Der Anspruch besteht jedoch nur, wenn es dem anderen Elternteil nicht möglich ist, die Betreuung selbst zu übernehmen. Bei Heimarbeit z. B. gilt der Anspruch nicht.

Die Anträge sind schriftlich oder per E-Mail in der Gemeindeverwaltung einzureichen.

 

Dallgow-Döberitz, den 25.03.2020/03.04.2020

Kein Einzug von Kita- und Hortbeiträgen im April

Sehr geehrte Eltern,

für Kinder, die nicht an der Notbetreuung teilnehmen, werden die Kita- und Hortbeiträge für den Monat April 2020 nicht eingezogen.

Eltern, von denen keine Einzugsermächtigung vorliegt, werden gebeten von sich aus auf eine entsprechende Überweisung für den Monat April 2020 zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Der Bürgermeister

 

 

Dallgow-Döberitz, den 25.03.2020

Neue Allgemeinverfügung untersagt Betrieb von Kindertagespflegestellen im Havelland

Zum Landkreis Havelland www.havelland.de

Nachdem der Landkreis Havelland bereits die Unterrichtserteilung in Schulen und den Betrieb von Kindertagesstätten aufgrund der Corona-Pandemie per Allgemeinverfügung untersagt hat, verbietet eine weitere Allgemeinverfügung ab dem 30. März 2020 nun auch den Betrieb von Kindertagespflegestellen. Damit folgt der Landkreis einer Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Die Betriebsuntersagung gilt zunächst bis zum 19. April 2020.

Grundsätzlich sollen die Kinder in dieser Zeit vorrangig zu Hause betreut werden. In Ausnahmefällen, wenn die Erziehungsberechtigten in sogenannten kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind, ist eine Notfallbetreuung in Kindertagespflegestellen laut Allgemeinverfügung weiterhin zulässig. Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass beide Erziehungsberechtigte, im Fall von Alleinerziehenden die Alleinerziehenden, in solchen Bereichen arbeiten und eine häusliche oder sonstige individuelle Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies betrifft Beschäftigte aus dem Gesundheitsbereich einschließlich der Apotheken, aus Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Verwaltung, der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr, der Rechtspflege und des Vollzugsbereichs. Ebenfalls dazu gehören die Bereiche Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung), Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft sowie die fortgeführte Kindertagesbetreuung.

Für die Notfallbetreuung gelten die abgeschlossenen Betreuungsverträge weiter. Neue Kinder können ebenfalls in die Notfallbetreuung aufgenommen werden, zum Beispiel Kinder, die in dieser Tagespflegestelle regulär für eine Aufnahme vorgesehen waren und eine Notfallbetreuung benötigen. Auch Vertretungskinder aus anderen Kindertagespflegestellen, die vorübergehend geschlossen sind, können in diesem Rahmen betreut werden. Die Anzahl der betreuten Kinder darf die in der Erlaubnis für die Kindertagespflegestelle festgelegte Kinderzahl jedoch nicht überschreiten.

Den Bedarf für eine Notfallbetreuung können havelländische Eltern anzeigen, indem sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Dieser listet alle Berufsgruppen auf, welche die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können. Der Antrag und die dazugehörige Bestätigung vom Arbeitgeber sind wie die Allgemeinverfügung selbst auf der Internetseite des Landkreises unter www.havelland.de/coronavirus   veröffentlicht. Die ausgefüllten Unterlagen sind in der Wohnortgemeinde einzureichen.

Allgemeine Handlungsempfehlungen und weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürgerinnen und  Bürger zusammengetragen. Ferner hat das Gesundheitsamt eine Hotline eingerichtet: Unter der Telefonnummer 03385/551 71 19 können Interessierte medizinische Fragen zum Coronavirus stellen. Allgemeine und organisatorische Fragen beantwortet das Bürgerservicetelefon unter der Telefonnummer 03385/551 19 06. Fragen aus dem gewerblichem Bereich, die in Zusammenhang mit der Verordnung stehen, werden unter 03385/551 46 62 oder 03385/551 46 64 beantwortet. Alle Hotlines sind von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr geschaltet.

Antragsformular

Bestätigung Arbeitgeber

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland Betriebsverbot Kindertagespflege 

 

 

 

Dallgow-Döberitz, den 25.03.2020

Corona-Soforthilfe startet bei der ILB

Zum Landkreis  Havelland www.havelland.de

Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- oder Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben, können ab Mittwoch, den 25. März 2020, 9 Uhr, bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anträge auf Soforthilfen für die Folgen der Corona-Pandemie stellen. Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt bis zu 9.000 Euro bei bis zu 5 Erwerbstätigen, bis zu 15.000 Euro bei bis zu 15 Erwerbstätigen, bis zu 30.000 Euro bei bis zu 50 Erwerbstätigen und bis zu 60.000 Euro bei bis zu 100 Erwerbstätigen. Die Antragsformulare sind ab Mittwoch, den 25. März 2020, 9 Uhr, auf der Internetseite der ILB unter www.ilb.de zu finden. Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen, Gewerbeanmeldung, Kopie des Personalausweises, Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte sowie das Formular „Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen“.

Kontakt zur Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): Telefon: 0331/660 2211; E-Mail:

Darüber hinaus bieten die drei Jobcenter im Landkreis Havelland in Nauen, Falkensee und Rathenow im Falle ausbleibender finanzieller Einkünfte, zum Beispiel durch Kurzarbeit oder bei selbstständigen Einzelunternehmern durch ausbleibende Aufträge, unter den Telefonnummern 03321/403 96 29, 03321/403 97 49 und 03385/551 98 63 erste Gespräche zur Antragstellung auf SGB II-Leistungen an. Welches Jobcenter für Einwohner welcher Kommune zuständig ist, ist im Internet unter www.jobcenter-havelland.de/site/zustaendigkeiten/ dargestellt.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 23.03.2020

Landkreis Havelland schaltet weitere Corona-Hotline

Zum Landkreis Havelland www.havelland.de

Der Landkreis Havelland hat eine zweite Telefon-Hotline zum Thema Coronavirus eingerichtet. Neben der bereits bekannten Hotline des Gesundheitsamtes, die unter 03385/551 71 19 für medizinische Fragen rund um das Coronavirus zur Verfügung steht, können sich die Bürgerinnen und Bürger unter 03385/551 19 06 über allgemeine Fragen zu organisatorischen Belangen und den getroffenen Einschränkungen für das öffentliche Leben informieren. Beide Hotlines sind ab sofort von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Darüber hinaus können unter 03385/551 46 62 oder 03385/551 46 64 Anfragen zu Gewerbeangelegenheiten gestellt werden.

„Wir wollen den Havelländerinnen und Havelländern in dieser schwierigen Zeit unterstützend zur Seite stehen und ihnen die Möglichkeit geben, sich über die aktuelle Lage zu informieren“, sagt Landrat Roger Lewandowski. „Die wichtigsten Informationen rund um das Coronavirus haben wir übersichtlich auch auf unserer Internetseite zusammengefasst“, so der Landrat.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 23.03.2020

aktuelle und angepasste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg

Um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration die Eindämmugsverordnung noch einmal angepasst. Sie tritt am 23. März 2020 0:00 Uhr in Kraft.

Sie können die Verordnung hier einsehen.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 23.03.2020

Wertstoffhöfe ab 21. März 2020 für Bevölkerung geschlossen

Meldung vom Landkreis Havelland www.havelland.de

Aufgrund der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg schließt der Landkreis Havelland ab Samstag, den 21. März 2020, den Wertstoffhof in Falkensee vollständig sowie die Wertstoffhöfe in Nauen/Schwanebeck und Rathenow/Bölkershof für Anlieferungen von Bürgern.

Damit reagiert der Landkreis Havelland auf das Infektionsrisiko für die Bürger und das Personal, das sich aus der hohen Anzahl von privaten Anlieferern, die sich gleichzeitig auf den Wertstoffhöfen aufhalten, ergibt. Auf diese Weise soll der Ausbreitung der Corona-Pandemie entgegengewirkt werden.

Die Anlieferungen von Abfällen von Gewerbetreibenden können an den Wertstoffhöfen in Nauen/Schwanebeck und Rathenow/Bölkershof zu geänderten Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr weiterhin erfolgen. Alle Wertstoffhöfe bleiben samstags geschlossen.

Die getroffenen Regelungen gelten zunächst auf unbestimmte Zeit und schränken damit den Betrieb auf das Notwendigste ein. Zudem soll dadurch die Annahme von Haus- und Geschäftsmüll, Biomüll, Altpapier und Sperrmüll aus den Sammlungen des Landkreises sowie die Annahme von Abfällen aus dem Kleingewerbe und den Kommunen auch bei einer weiteren Ausbreitung der Pandemie sichergestellt werden. Das vom Landkreis Havelland beauftragte Unternehmen, die HAW mbH, führt nach aktuellem Stand die Entleerung aller Entsorgungsbehälter nach dem gültigen Tourenplan und die Sammlung von Sperrmüll nach Terminvergabe durch.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 23.03.2020

Warnung vor Trickbetrügern: Gesundheitsamt macht keine unangekündigten Hausbesuche

Hinweis vom Landkreis Havelland www.havelland.de

Aus aktuellem Anlass weist der Landkreis Havelland darauf hin, dass das havelländische Gesundheitsamt keine unangekündigten Hausbesuche macht. Bürgerinnen und Bürger sollten niemanden ohne Ausweis und ohne Anmeldung in ihre Wohnung lassen.

Hausbesuche finden derzeit nur in dringlichen Fällen statt. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden vorab über den Besuch und den genauen Anlass informiert. Wer sich unsicher ist, sollte das Gesundheitsamt kontaktieren und sich rückversichern.

Wie dem Gesundheitsamt bekannt wurde, sind im Havelland offenbar Trickbetrüger unterwegs, die sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgeben und sich so Zugang zu Wohnungen verschaffen.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 20.03.2020

Auf den BürgerBus Dallgow-Döberitz ist Verlass – Angebot für ältere und/oder hilfsbedürftige Einwohner von Dallgow-Döberitz

Die Fahrerinnen und Fahrer des BürgerBus Dallgow-Döberitz bietet ab Montag, den 23. März 2020 für all diejenigen, die zurzeit aus gesundheitlichen oder Mobilitätsgründen ihre Grundversorgung nicht selbst erledigen können im Gemeindegebiet Dallgow-Döberitz folgendes Angebot:

•    Abholung der von Ihnen bereits vorbestellten Einkäufe
•    Sonstige Einkäufe erledigen
•    Rezepte bei Ärzten abholen 
•     Medikamente aus der Apotheke holen
•    dringende Erledigungen bei der Post
Wichtig: Eine Personenbeförderung kann nicht stattfinden. 

Das Angebot richtet sich nur an die Menschen in unserer Gemeinde, die keine Angehörigen haben, die diese Dinge erledigen können!

Was Sie tun müssen:
Sonntags bis freitags können Sie in der Zeit von 17:00 bis 18:30 Uhr die Telefonnummer: 03322 241545 anrufen und Ihr Anliegen besprechen.
Am Vormittag des Folgetages werden die netten Mitstreiter vom BürgerBus ihr Bestes geben, Ihre Anliegen zu erledigen.    

Gerhard Franzen

Vorsitzender des Vorstandes

 

 

Dallgow-Döberitz, den 19.03.2020

Erstattung Essensgeld Kita

Das Essensgeld für Kita-Kinder, die nicht an der Notbetreuung teilnehmen, wird für den kommenden Monat nicht eingezogen.

Separate Bescheide werden nicht erstellt.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 19.03.2020

Notbetreuung für Kita-Kinder von 8 bis 16 Uhr

Die Notbetreuung in den Kindertagesstätten erfolgt zeitlich eingeschränkt von 8.00 bis 16.00 Uhr. Bei dringendem, darüber hinaus gehenden Betreuungsbedarf sprechen Sie die Kita-Leitung vor Ort an.

 

Dallgow-Döberitz, den 19.03.2020

Bürgerbus stellt den Betrieb ein - Havelbus bedient die Linie mit Taxidienst

Aufgrund der Größe und Beschaffenheit des Fahrzeugs können die Sicherheitsbestimmungen (Sitzabstand) nicht gewährleistet werden. Um der Verantwortung für Fahrerinnen und Fahrern sowie den Fahrgästen gerecht zu werden, wird der BürgerBus bis auf Weiteres eingestellt.

Die Linie 670 wird nunmehr durch die Havelbus Verkehrsgesellschaft mit einem Taxidienst aufrecht erhalten. Sobald sich die Situation entspannt, wird der BürgerBus wieder wie gewohnt fahren.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 18.03.2020

Pressemitteilung des Landes Brandenburgs

Das öffentliche Leben im Land Brandenburg wird zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus vorerst bis zum 19. April weiter eingeschränkt. Das Kabinett unter Vorsitz von Ministerpräsident Dietmar Woidke beschloss dazu heute die angekündigte Rechtsverordnung. Woidke: „Die gestern mit der Bundeskanzlerin und den anderen Bundesländern einvernehmlich getroffenen Festlegungen dienen einem Ziel: Die Ausbreitung des Virus muss verlangsamt werden, damit unser Gesundheitssystem weiterhin alle Erkrankten versorgen kann." Er stellte die Verordnung gemeinsam mit Justizministerin Susanne Hoffmann im Anschluss vor. Im Kabinett informierte zudem Finanzministerin Katrin Lange über die geplante finanzielle Unterstützung von Betroffenen.

 

Neben den bekannten Einschränkungen im Kita- und Schulbereich treten damit am morgigen Mittwoch entscheidende Festlegungen für die Brandenburgerinnen und Brandenburger in Kraft. Woidke: „Ich bitte dafür im Namen der gesamten Landesregierung um Verständnis. Wichtig sind jetzt Besonnenheit, Zusammenhalt und das Funktionieren der kritischen Infrastruktur. Mein Dank gilt allen, die mit großem Engagement dafür kämpfen, damit die Pandemie eingedämmt werden kann. Dank auch den kommunalen Einrichtungen auf Gemeinde- oder Kreisebene für die gute Kooperation."

 

Die beschlossene Rechtsverordnung regelt unter anderem das Verbot von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden. Wenn sich weniger als 50 Menschen zusammenfinden, gelten genaue Vorgaben über Anwesenheitslisten. Beispielsweise fallen Gottesdienste unter diese Regelung.

 

Außerdem müssen Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr schließen. Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenmärkte, Tierbedarfshandel und den Großhandel. Damit können in großen Einkaufsmalls diese Verkaufsbereiche geöffnet bleiben. Für all diese Bereiche wird das Sonntagsverkaufsverbot für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung (bis 19. April) aufgehoben. Sie können demnach sonntags von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen.

 

Geschlossen für das Publikum werden auch Diskotheken, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen, Prostitutionsstätten sowie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Jahrmärkte, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Anbieter von Freizeitaktivitäten und ähnliche Einrichtungen.

 

Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios ist untersagt. In besonderen Einzelfällen können vor Ort Ausnahmen gewährt werden. Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen verboten.

 

Gaststätten dürfen nur geöffnet werden, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Sie dürfen frühestens 6 Uhr öffnen und müssen spätestens 18 Uhr schließen. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind zu schließen. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.

 

Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Hospizen dürfen keinen Besuch empfangen. Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren und Schwerstkranke dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

 

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und ähnlichen Wohnformen dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

 

Finanzministerin Katrin Lange hatte zuvor das Kabinett darüber informiert, dass sich das Land darauf vorbereitet, die heute noch nicht absehbaren finanziellen Folgen durch die Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie abzufedern. Lange: „Wir wollen als Land finanziell in der Lage sein, die Aufrechterhaltung der wesentlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Funktionen unabhängig von der Trägerschaft zu gewährleisten und Schäden dort ausgleichen zu können, wo sie andernfalls zu einer existenzbedrohenden Härte führen würden."

 

Daher hätten die Koalitionsfraktionen verabredet, einen Rettungsschirm für das Land Brandenburg auf den Weg zu bringen. Lange: „Der Rettungsschirm sieht vor, im Nachtragshaushalt 500 Millionen Euro zusätzlich pauschal bereitzustellen und zugleich das Finanzministerium zu ermächtigen, diese Mittel den Ressorts auf Antrag schnell und unbürokratisch für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen. Entscheidend ist: Wir spannen einen Rettungsschirm für Brandenburg auf, damit die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie in Brandenburg abgefedert werden können."

 

 

 

Dallgow-Döberitz, den 17.03.2020

Besuche im Rathaus nur noch mit Termin

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um der voran schreitenden Ausbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken, hat die Gemeinde einige Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören das Schließen der Gemeindebibliothek sowie der kommunalen Sportstätten.

Die Gemeindeverwaltung möchte zum Schutz der Mitarbeiter die persönlichen Kontakte mit den Bürgern auf ein Minimum reduzieren. Daher schließen wir das Rathaus ab sofort für den allgemeinen Besucherverkehr.

Bitte klären Sie telefonisch oder per E-Mail, ob Ihr persönliches Erscheinen für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich ist. Für diese Fälle vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der jeweiligen Abteilung.

Die zuständigen Mitarbeiter können Sie unserem Internetauftritt entnehmen. Alternativ können Sie sich auch an die zentrale Rufnummer 03322/29840 oder per Email an wenden.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 16.03.2020

Antragsformular für die Notfallbetreuung

Eltern, die in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können, haben die Möglichkeit eine Notfallbetreuung zu beantragen. 

Es sind beide Formularseiten beim Gemeindeamt einzureichen.

Antragsformular

Bestätigung des Arbeitgeber

 

 

Dallgow-Döberitz, den 16.03.2020

Gemeindebibliothek geschlossen!

Die Gemeindebibliothek ist ab 17. März 2020 bis auf Weiteres geschlossen.

Telefonisch und per E-Mail ist Frau Weisse auch weiterhin für Sie erreichbar.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 16.03.2020

Erstattung von Kita-Gebühren

Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir heute noch keine Aussagen bezüglich Erstattungen von Gebühren treffen können. Sobald uns Informationen vom Landkreis diesbezüglich vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 13.03.2020 und 15.03.2020

Coronavirus - Allgemeinverfügungen des Landkreises

Der Landkreis Havelland hat unten stehende Allgemeinverfügungen zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Besuchsbeschränkung von öffentlichen Einrichtungen,Betriebsschließung in Kitas und Unterrichtserteilung in Schulen erlassen.

zu den Allgemeinverfügungen...

 

 

Dallgow-Döberitz, den 13.03.2020

Schließung von Kitas und Schulen ab dem 18. März 2020
Die Landesregierung hat am 13.03.2020 beschlossen, dass ab Mittwoch, den 18. März 2020, in Kitas und Schulen keine reguläre Betreuung und kein regulärer Unterricht statt findet. 

 

Die Gemeindeverwaltung wird zusammen mit seinen Einrichtungen am Montag eine Notbetreuung für Kinder und Schüler organisieren und bekanntgeben, deren Eltern zur Aufrechterhaltung von medizinischer Versorgung, Verwaltung und kritischer Infrastruktur dringend benötigt werden.

 

Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Original Nachricht auf www.brandenburg.de

https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.661480.de

Die Pressemitteilung zum Herunterladen

 

 

Dallgow-Döberitz, den 13.03.2020

Aktuelle Maßnahme der Verwaltungbezüglich der Corona-Gefahr

 

Liebe Bürger, die Verwaltung bittet Sie, auf Grund  der aktuellen Corona-Lage nur in dringenden Fällen persönlich vorzusprechen.
Bitte erfragen Sie, ob Ihr Anliegen auch per Telefon oder E-Mail bearbeitet werden kann.

Die aktuellen Durchwahlen der Mitarbeiter und zuständigen Ämter können Sie hier  einsehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

Dallgow-Döberitz, den 09.03.2020

Gesundheitsamt informiert über Coronavirus: Bürgertelefone eingerichtet

Das Gesundheitsamt des Landkreises Havelland hat für Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet, die montags und dienstags von 9 bis 18 Uhr, mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 14.30 Uhr unter der Telefonnummer 03385/551 71 19 zu erreichen ist.

Entsprechende Handlungsempfehlungen sowie weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürger zusammengetragen.

 

Beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ebenfalls ein Bürgertelefon zum Coronavirus eingerichtet. Es ist ab sofort montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr zu erreichen. Die Telefon-Nummer lautet: (0331) 8683-777.

Die entsprechende Pressemitteilung können Sie hier einsehen.