Volksbegehren
Am 12. Oktober startete der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren der „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘“.
Das Volksbegehren kann bis zum 11. April 2022 durch Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten sowie durch Ausfüllen eines Eintragungsscheines unterstützt werden.
Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 11. April 2022
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das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 12. April 2006 geboren sind,
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seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie
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nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Die Eintragung in die Eintragungslisten ist im Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung zu folgenden Zeiten möglich:
Montag 8 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 18 Uhr
Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Donnerstag 7 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Die Beantragung der brieflichen Eintrag ist elektronisch durch Versand des Antrags an oder durch Fax an 03322 298411 möglich.
Informationen zum Inhalt des Volksbegehrens und zu den Rahmenbedingungen finden Sie in der Bekanntmachung der Wahlbehörde.