Elektronischer Verwaltungszugang

Anträge, Widersprüche oder Mitteilungen, für die durch Rechtsvorschrift eine Schriftform angeordnet ist, können neben der Papierform auch elektronisch übermittelt werden. Der elektronische Verwaltungszugang zur Gemeindeverwaltung Dallgow-Döberitz wird unter den folgenden Bedingungen eröffnet:

  • Die Gemeindeverwaltung stellt für die Übermittlung von Dokumenten hier einen zentralen Zugang zur Verfügung.

  • Geben Sie bitte Ihren Namen, postalische Adresse, sowie weitere Kontaktdaten vollständig und korrekt an.

  • Nennen Sie den gewünschten Empfänger im Amt und Fachbereich, sowie ggf. vorhandene Aktenzeichen.

  • Dokumente können nur im pdf-Format übermittelt werden.

  • Geben Sie in Ihre Daten sowie den gewünschten Empfänger mit Amt und Fachbereich so genau wie möglich an. Ihr Anliegen kann mit diesen Angaben schneller weitergeleitet und bearbeitet werden.

  • Die Behörde behält sich vor, die Antwort bzw. den Bescheid und den Widerspruchsbescheid nicht in elektronischer Form, sondern auf dem Postwege bekannt zu geben bzw. zuzustellen.

  • Bescheide und andere Mitteilungen, die einem rechtlichen Schriftformerfordernis unterliegen, werden von der Gemeindeverwaltung bis auf Weiteres in Papierform versandt.

  • Für alle anderen E-Mail-Adressen der Gemeindeverwaltung Dallgow-Döberitz wird der rechtsverbindliche elektronische Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Sie dienen nur dem Empfang einfacher Mitteilungen. Verwenden Sie für rechtsverbindliche Zwecke deshalb ausschließlich den zentralen Zugang.

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