Beschlüsse der Gemeindevertretung

2026

16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz am 28.01.2026

  • TOP 8 / Kommunale Wärmeplanung Dallgow-Döberitz 2026 (Beschluss-Nr: 010/2026)

    Die Gemeindevertretung beschließt die finale Fassung des kommunalen Wärmeplans unter dem Titel „Kommunale Wärmeplanung Dallgow-Döberitz 2026“. (Abstimmungsergebnis: 16/3/0)

  • TOP 11 / Umsetzung des Radverkehrskonzepts in 2025 (Beschluss-Nr: 067/2025)
    Der Bürgermeister wird beauftragt, die im Haushalt 2025 eingeplanten Mittel zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts für eine erste konkrete Maßnahme einzusetzen. Auf der Fahrbahn der Triftstraße zwischen Rohrbecker Damms bis kurz vor der Felix-Mendelssohn-Straße soll, vorbehaltlich der Zustimmung der unteren Verkehrsbehörde, ein beidseitiger Schutzstreifen für Radfahrende angelegt werden (in Anlehnung an das Projekt O8 des Radverkehrskonzepts). (Abstimmungsergebnis: 16/4/0)

  • TOP 12 / Abberufung eines sachkundigen Einwohners (Beschluss-Nr: 107/2025)

    Der sachkundige Einwohner im Ausschuss für Bauen, Planen und Wirtschaft Herr Dr. Marc Lampe wird abberufen. (Abstimmungsergebnis: 18/0/2)

  • TOP 13 / Durchführung ergänzender Verfahren zur Heilung der Satzungen zur Aufhebung der Bebauungspläne "Hotelanlage und bauliche Anlagen Golfplatz" und "Golfplatz (Grünflächen)" der Gemeinde Dallgow Döberitz (Ortsteil Seeburg) sowie Erlass von Veränderungssperren (Beschluss-Nr: 007/2026)
    Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst:
    1. Die mit Beschlüssen der Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz vom 24.09.2024 beschlossenen Satzungen zur Aufhebung der Bebauungspläne „Hotelanlage und bauliche Anlagen Golfplatz“ und „Golfplatz (Grünflächen)“ der Gemeinde Dallgow Döberitz (Ortsteil Seeburg) wurden mit Urteilen des OVG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2025 (OVG 2 A 7/25 bzw. 8/25) für unwirksam erklärt. Neben Bekanntmachungsmängeln (deren Heilung ohne gesonderte Planaufstellungsverfahren möglich wäre) hat das OVG insbesondere festgestellt, dass der jeweilige Geltungsbereich der beiden Bebauungsplan-Aufhebungssatzungen nicht mit hinreichender Bestimmtheit (§ 9 Abs. 7 BauGB) Gegenstand des Verfahrens gewesen und festgesetzt worden sei. Planungsziel der Gemeinde ist es, die Geltungsbereiche der Aufhebungssatzungen auf exakt die Geltungsbereiche der aufzuhebenden Bebauungspläne zu erstrecken: diese sollen vollständig aufgehoben werden. Da es sich insoweit um einen materiell-rechtlichen Mangel handelt, muss das Verfahren – mit hinreichender Bestimmtheit der jeweiligen Geltungsbereiche der Aufhebungssatzungen – ab dem Verfahrensschritt wiederholt werden, ab dem sich der Mangel ausgewirkt hat. Dies ist hier die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.
    2. Zur Sicherung der Planung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz den Erlass von Veränderungssperren, gemäß § 14 Abs.1 BauGB, wonach für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne „Hotelanlage und bauliche Anlagen Golfplatz“ und „Golfplatz (Grünflächen)“ der Gemeinde Dallgow Döberitz (Ortsteil Seeburg) die Verbote gemäß § 14 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB gelten. Die Geltungsdauer der zu beschließenden Veränderungssperren beträgt jeweils ein Jahr.
    3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. (Abstimmungsergebnis: 20/0/0)

  • TOP 14 / Satzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hotelanlage und bauliche Anlagen Golfplatz" im Ortsteil Seeburg (Beschluss-Nr: 008/2026)

    Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hotelanlage und bauliche Anlagen Golfplatz“ im Ortsteil Seeburg (Anlagen 1-2). (Abstimmungsergebnis: 20/0/0)

  • TOP 15 / Satzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Golfplatz (Grünflächen)" in der Fassung der 1. Änderung vom 12.03.2014 im Ortsteil Seeburg (Beschluss-Nr: 009/2026)

    Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Golfplatz (Grünflächen)" in der Fassung der 1. Änderung vom 12.03.2014 im Ortsteil Seeburg (Anlagen1-2). (Abstimmungsergebnis: 20/0/0)

  • TOP 16 / Haushaltssatzung 2026

    Die Gemeindevertretung beschließt: Die Hebesätze werden auf 215 % Grundsteuer und 360 % Gewerbesteuer festgelegt. (Abstimmungsergebnis: 14/5/1)

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17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz am 25.02.2026

  • TOP 8 /Haushaltssatzung 2026 (Beschluss-Nr: 016/2026)
    Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung nebst Anlagen zum Haushaltsjahr 2026. (Abstimmungsergebnis: 14/3/1)

  • TOP 10 / Prüfauftrag Fahrradstraße und Durchfahrtssperre (Beschluss-Nr: 006/2026)
    Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welche Weise und an welchen Stellen modale Filter, wie Poller, diagonale Sperren oder Schranken, eingesetzt werden könnten, um den nicht berechtigten Verkehr im Bereich der Fahrradstraße entlang der ehemaligen L 20 zu vermeiden. (Abstimmungsergebnis: 14/5/0)

18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz am 25.03.2026

folgt

 

(Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)