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Hausnummernvergabe


Volltext

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Jedes bebaute Grundstück ist vom Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummerierung dient einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes. Die Hausnummernvergabe erfolgt auf Antrag durch das Bauamt.


Zuständige Stelle(n)

Liegenschaften
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298462