Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?
Mit Kinder- und Jugendbeteiligung ist gemeint, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben ihre Ideen einzubringen, ihre Meinung zu äußern und auch mitbestimmen zu können. Das Land Brandenburg hat am 27. Juni 2018 Brandenburg die Aufnahme zur pflichtigen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in die Kommunalverfassung beschlossen. In diesem Zuge wurde die Kommunalverfassung um den § 18a „Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ erweitert. Damit werden die Brandenburger Kommunen verpflichtet, Kinder und Jugendliche in allen Entscheidungen zu beteiligen, die ihre Interessen berühren.
Ist Kinder- und Jugendbeteiligung schon überall umgesetzt?
Die klare Antwort hier lautet: Nein. Die Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Prozess, an dem viele Städte und Gemeinden derzeit arbeiten. So auch unsere Gemeinde Dallgow-Döberitz. Auch wenn du dich jetzt schon beteiligen kannst, in dem du deine Wünsche und Anregungen an uns heranträgst, gibt es mehr Formen von Partizipation. Welche das sein können und werden, wird derzeit zusammen mit in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Personen, Kindern und Jugendlichen aus der Gemeinde und einem externen Berater erarbeitet. Das Ziel ist die Erarbeitung einer praktikablen Beteiligungs- und Mitwirkungsstrategie für Kinder und Jugendliche an kommunalpolitischen Entscheidungen.