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einfache Melderegisterauskunft


Volltext

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
  • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
  • Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
  • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
  • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
  • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

      Weiterführende Informationen


      Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

      Automatisierte Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte

      5,00 € je nachgefragte Person

      Schriftliche Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte

      10,00 € je nachgefragte Person


      Verfahrensablauf

      Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der für den Wohnort der gesuchten Person zuständigen Meldebehörde beantragen.

      Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.


      Bearbeitungsdauer

      1 bis 3 Wochen


      Fachlich freigegeben durch

      Bundesministerim des Innern

      Dr. Laier, RL VII2


      Fachlich freigegeben am

      05.11.2015

      Formulare/Schriftformerfordernis

       Formulare: keine Vorgabe

      Onlineverfahren: nicht geplant

      Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

      perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


      Zuständige Stelle

      Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person


      Zuständige Stelle(n)

      Einwohnermeldeamt
      Wilmsstraße 41
      14624 Dallgow-Döberitz
      03322 298441