Erweiterte Melderegisterauskunft
Volltext
Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.
Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft.. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Erforderliche Unterlagen
Ggf. Nachweise zum berechtigten Interesse.
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
- Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.
- Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
- Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
- Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
12,00 € je nachgefragte Person
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag mit den Daten der anfragenden Person (Name, Vorname, Anschrift).
Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann.
Erteilung der Auskunft erfolgt schriftlich an die antragstellende Person.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Fachlich freigegeben am
05.11.2015Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständige Stelle(n)
Einwohnermeldeamt
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298441