Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Unbedenklichkeitsbescheinigung


Volltext

Bestätigungsschreiben, dass keine Schulden bei der Stadt vorhanden sind. Generell wird der Antrag persönlich im Amt gestellt, da auch gleich die Gebühr kassiert wird


Zuständige Stelle(n)