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Anmeldung von Hunden


Volltext

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Alle Hunde müssen in der Steuerabteilung angemeldet werden. 


Zuständige Stelle(n)

Steuern und Abgaben
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298454