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Meldungen zum Personalausweis vornehmen


Volltext

Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

  • Namensänderungen
  • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
  • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
  • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
  • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

Es gibt 2 Ausnahmen:

  • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
  • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

  • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
  • biometrisches Lichtbild

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
  • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
  • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
  • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

      Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

      Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
      Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.


      Verfahrensablauf

      Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.


      Bearbeitungsdauer

      Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.


      Fristen

      Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.


      Weiterführende Informationen


      Fachlich freigegeben durch

      Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat


      Fachlich freigegeben am

      14.01.2021

      Zuständige Stelle

      örtliche Personalausweisbehörde


      Ansprechpunkt

      Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

      Telefon +49 1801 333333

      E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

      Öffnungszeiten

      Mo 08:00 - 17:00 Uhr

      Di 08:00 - 17:00 Uhr

      Mi 08:00 - 17:00 Uhr

      Do 08:00 - 17:00 Uhr

      Fr 08:00 - 17:00 Uhr


      Zuständige Stelle(n)

      Einwohnermeldeamt
      Wilmsstraße 41
      14624 Dallgow-Döberitz
      03322 298441