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Diebstahl des eigenen Personalausweises melden


Volltext

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.

Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.

  • Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
  • Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
  • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen

  • Personalausweis wurde gestohlen.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
  • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
  • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
  • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

      Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

      Es fallen keine Kosten an. 


      Verfahrensablauf

      Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.

      Diebstahl beim Bürgeramt melden:

      • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
      • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
      • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Diebstahls­meldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle

      Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

      • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
      • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
      • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

      Bearbeitungsdauer

      Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.


      Fristen

      Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.


      Weiterführende Informationen


      Hinweise (Besonderheiten)

      Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


      Fachlich freigegeben durch

      Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


      Fachlich freigegeben am

      03.01.2024

      Zuständige Stelle

      örtliche Personalausweisbehörde


      Ansprechpunkt

      Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

      Telefon +49 1801 333333

      E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

      Öffnungszeiten

      Mo 08:00 - 17:00 Uhr

      Di 08:00 - 17:00 Uhr

      Mi 08:00 - 17:00 Uhr

      Do 08:00 - 17:00 Uhr

      Fr 08:00 - 17:00 Uhr


      Zuständige Stelle(n)

      Einwohnermeldeamt
      Wilmsstraße 41
      14624 Dallgow-Döberitz
      03322 298441