Abmeldung von Hunden
Volltext
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.
Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes
Erforderliche Unterlagen
Rückgabe der Hundesteuermarke
Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.
Fachlich freigegeben durch
Gemeinde Zeuthen
Fachlich freigegeben am
25.01.2023Zuständige Stelle
kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt
Zuständige Stelle(n)
Steuern und Abgaben
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298454