gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
bei juristischen Personen/Firmen:
Handelsregisterauszug,
Gewerbeanmeldung oder
Vereinsregisterauszug
Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat): Formular liegt auch bei der Zulassungsstelle vor Ort aus
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen keine Einzugsermächtigung vorlegen.
Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters:
bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
Zulassungsbescheinigung Teil II und
Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/ Versionsschlüsselnummer
Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung bei Fahrzeugen mit
nationaler Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE) oder
Einzelgenehmigung
Versicherungsbestätigung (eVB-Code) von einer Versicherung Ihrer Wahl
Hinweis: Sie können diese meist telefonisch anfordern.
Reservierungsbestätigung, wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen
Voraussetzungen
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der Behörde
Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Antrag: Je nach Verwaltungsaufwand ab EUR 26,80
Kennzeichen: ab EUR 10,20
Verfahrensablauf
Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:
Informieren Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen bei:
Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde oder
der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
Vereinbaren Sie einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
Ihr persönliches Kennzeichen,
die abgestempelten Kennzeichenschilder und
Ihre Zulassungsdokumente.
Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel sofort
Fristen
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ab 01.10.2019 für Privatpersonen