Angaben zur Anlage, zum Einsatzort und zu Einsatzzeiten (Auslegung, Art der Fertigung, Qualität, betriebsbedingte Einflüsse)
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Anlage
Prüfbescheinigungen über zuletzt durchgeführte Prüfungen
Angaben zu den Maßnahmen, die die Sicherheit gewährleisten sollen
gutachterliche Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen
Angaben zur Anlage, zum Einsatzort und zu Einsatzzeiten (Auslegung, Art der Fertigung, Qualität, betriebsbedingte Einflüsse)
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Anlage
Prüfbescheinigungen über zuletzt durchgeführte Prüfungen
Angaben zu den Maßnahmen, die die Sicherheit gewährleisten sollen
gutachterliche Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen
Im Antrag des Arbeitgebers zu den zu änderten Prüfristen sind folgenden Inhalten anzugen:
Angaben zur Anlage, zum Einsatzort und zu Einsatzzeiten (Auslegung, Art der Fertigung, Qualität, betriebsbedingte Einflüsse),
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Anlage,
Prüfbescheinigungen über zuletzt durchgeführte Prüfungen,
Angaben zu den Maßnahmen, die die Sicherheit gewährleisten sollen,
gutachterliche Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen.
Voraussetzungen
Sie stellen eine gleichwertige Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen her.
Sie stellen eine gleichwertige Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen her.
Voraussetzung ist die Herstellung einer gleichwertigen Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand.
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Verfahrensablauf
Sie können die Verlängerung der Prüffrist schriftlich bei der zuständigen Behörde beatragen.
Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei ein.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
Sie erhalten einen Bescheid zur Prüffristverlängerung oder eine Ablehnung der Prüffristverlängerung.
Sie können die Verlängerung der Prüffrist schriftlich bei der zuständigen Behörde beatragen.
Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei ein.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
Sie erhalten einen Bescheid zur Prüffristverlängerung oder eine Ablehnung der Prüffristverlängerung.
Online: Einreichung des Antrags und der gutachterlichen Stellungnahme
Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
Prüfung durch Behörde,
Bescheid zur Prüffristverlängerung / Ablehnung der Prüffristverlängerung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.
Fristen
In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverlängerung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden. Spätestens jedoch 8 Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Prüffrist.
In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverlängerung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden. Spätestens jedoch 8 Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Prüffrist.
In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverlängerung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden.
Formulare/Schriftformerfordernis
Online-Dienste vorhanden: Nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
;
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
29.03.2023;29.03.2023
24.11.2020
Zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)