Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen
Volltext
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein so genanntes "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" - "Unmanned Aircraft System" (UAS) - bilden. Sie sind vielseitig einsetzbar. Folgende Aktivitäten sind mithilfe von Drohnen zum Beispiel möglich:
Motive fotografieren oder filmen
Rehkitze retten
Flächen vermessen
Wenn Sie eine Drohne verwenden, wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gemäß Luftverkehrs-Ordnung festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für folgende Bereiche:
die öffentliche Sicherheit
den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
den Schutz vor Lärmbelästigung
die Umwelt
Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel folgende:
Bundesfernstraßen
Bundeswasserstraßen,
Nahbereiche von Flugplätzen und Flughäfen
Naturschutzgebiete
Wohngrundstücke
In folgenden Fällen ist eine Erlaubnis zum Beispiel notwendig:
Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen
Sie wollen Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben
Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen.
Antrag auf Einflug in ein geografisches UAS-Gebiet
Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
gegebenenfalls:
Kompetenznachweis A1/A3 oder Fernpiloten-Zeugnis A2
Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
detaillierte Karten- oder Luftbilder, wie zum Beispiel Google Maps, in welchen der geplante Flugsektor und Start- beziehungsweise Landeplätze eingezeichnet sind
schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
Freigabe Deutsche Flugsicherung
Gutachten über Eignung des Geländes und des betroffenen Luftraums
weitere Bewertungen und Gutachten, zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz
Land Brandenburg:
Der Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung besteht aus folgenden Unterlagen:
- detaillierte Karten- oder Luftbilder, in welchen der geplante Flugsektor und die Start- bzw. Landeplätze eingezeichnet sind,
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden nach §§ 37 Absatz 1 Buchstabe a, 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. § 101 ff Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO),
- der nach dem EU-Recht geforderte Nachweise der Kompetenzen des Fernpiloten oder der Fernpilotin
- Durchfluggenehmigung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (bei Flugbetrieben in Flugbeschränkungsgebieten) und
- Betriebsgenehmigung, sofern der Betrieb in der Betriebskategorie „speziell“ stattfindet
Die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat zudem das Recht unter anderem folgende Nachweise und Informationen einzufordern:
- schriftliche Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin oder der nutzungsberechtigten Person bei Start und/oder Landung auf einem Grundstück
- Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Bezirksamtes bei Start oder Landung auf öffentlichem Gelände in Berlin
- in Brandenburg, schriftliche Zustimmung der zuständigen Ordnungsbehörde
- bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung, Gewerbeanmeldung; ggf. Nachweis über eine freiberufliche Tätigkeit,
- bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts: zum Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht ein Auszug aus dem Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister,
- Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme des Steuerers oder der Steuerin an einer Einweisung/Ausbildung in das Betriebssystem durch den Hersteller, alternativ Selbstauskunft hinsichtlich der Erfahrungen im Umgang mit Modellflugzeugen/Modellhubschraubern,
- Technische Details/Nachweise des unbemannten Fluggerätes und
- Nachweise über Sicherungsmaßnahmen zur Einhaltung der Abstände zu unbeteiligten Personen.
Voraussetzungen
ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
erforderliche Kompetenznachweise
vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
zu Fluglärm, der über ein angemessenes Maß hinausgeht, oder
zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes oder des Natur- und Umweltschutzes
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Land Brandenburg:
geographische Allgemeinerlaubnis:
Berlin oder Brandenburg EUR 200,00;
Berlin und Brandenburg EUR 300,00
geographische Einzelerlaubnis:
privat: 65.00 €
gewerblich: 80.00 €
zusätzlicher Aufwand: Ermessen
weitere Geozone + 20,00 € (in Berlin)
Betriebsgenehmigung: je nach Prüfungsaufwand, ab EUR 200,00
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
geographische Allgemeinerlaubnis: 2-3 Wochen
geographische Einzelerlaubnis: 2-6 Wochen (abhängig vom Einzelfall)
Betriebsgenehmigung: 2-6 Wochen (abhängig vom Einzelfall) (Aufgabe LBA)
Welche Landesluftfahrtbehörde für die Genehmigung zum Einflug in geografische Gebiete zuständig ist, richtet sich nach dem Flugort der Drohne und nicht etwa nach Ihrem Firmen- oder Wohnsitz.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Fachlich freigegeben am
21.05.2025
Zuständige Stelle
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), Abteilung 4: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)