Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen beantragen
Volltext
Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Damit Sie zum Examen zugelassen werden, müssen Sie
eine bestimmte Vorbildung,
entsprechende Berufspraxis und
konkrete Prüfungstätigkeit
nachweisen können.
Prüfungen zum Wirtschaftsprüfungsexamen finden jeweils im ersten und im zweiten Halbjahr eines Jahres statt.
tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über die Vorbildung und den beruflichen Werdegang
Zeugnisse über
Hochschulprüfungen,
andere einschlägige Prüfungen und
die berufliche Tätigkeit mit Angaben über Art und Umfang der Prüfungstätigkeit,
im Original oder als beglaubigte Abschrift
Erklärung darüber, ob und wo Sie bereits früher einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingereicht haben
Nachweis der Regelstudienzeit der absolvierten Hochschulausbildung
Nachweis der Prüfungstätigkeit
Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung
gegebenenfalls eine Erklärung darüber, ob Sie die Prüfung in verkürzter Form ablegen wollen
Voraussetzungen
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
eine abgeschlossene Hochschulausbildung
Ausnahmen:
10 Jahre Tätigkeit bei
einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüferin,
einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
einem vereidigten Buchprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin,
einer Buchprüfungsgesellschaft,
einem genossenschaftlichen Prüfungsverband,
der Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes oder
einer überörtlichen Prüfungseinrichtung für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
alternativ: mindestens 5 Jahre Tätigkeit als
vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin oder als
Steuerberater oder Steuerberaterin
eine praktische, dem Wirtschaftsprüfer entsprechende Tätigkeit nach Ihrem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss:
3 Jahre oder
4 Jahre, wenn die Regelstudienzeit Ihrer abgeschlossenen Hochschulausbildung weniger als 8 Semester beträgt,
bei einer Stelle, die oben unter "10-jährige Tätigkeit" genannt ist
davon: mindestens 53 Wochen (Vollzeit) Teilnahme an Abschlussprüfungen und Mitwirkung am Abfassen von Prüfungsberichten (Prüfungstätigkeit)
Wenn Sie keine Berufsausbildung haben, aber 10 Jahre im Bereich Wirtschaftsprüfung gearbeitet haben, müssen Sie die Prüfungstätigkeit nach dem 5. Jahr Ihrer Mitarbeit geleistet haben.
Wenn Sie 5 Jahre Tätigkeit als vereidigter Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin oder Steuerberater/Steuerberaterin als Zulassungsvoraussetzung einbringen, müssen Sie die Prüfungstätigkeit während oder nach dieser Tätigkeit durchgeführt haben.
Ausnahme: Sie müssen die Prüfungstätigkeit nicht nachweisen bei mindestens 15 Jahren Tätigkeit
als vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin oder
als Steuerberater oder Steuerberaterin.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Zulassungsgebühr: EUR 500,00
Prüfungsgebühren: EUR 500,00 pro Klausur
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen stellen Sie bei Ihrer Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer oder bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin:
Laden Sie das Dokument "Anträge und Formulare zur Antragstellung" auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer herunter.
Füllen Sie die auf Ihren Fall zutreffenden Formulare aus.
Legen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Schicken Sie den Antrag und die Unterlagen per Post oder elektronisch mit qualifizierter Signatur an die Landesgeschäftsstelle oder die Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer.
Die Landesgeschäftsstelle prüft Ihre Unterlagen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, werden Sie zum Examen zugelassen.
Sie erhalten einen Bescheid und bei Zulassung eine schriftliche Einladung zu jeder schriftlichen und mündlichen Modulprüfung.
Bearbeitungsdauer
Zulassung zum Examen: in der Regel mindestens drei Wochen vor der ersten schriftlichen Modulprüfung
Einladungen zu den Modulprüfungen: in der Regel mindestens drei Wochen vor der ersten Modulprüfung.
Fristen
Anmeldefristen:
Wenn Sie die Prüfung im ersten Halbjahr ablegen möchten: 31. August des Vorjahres
Wenn Sie die Prüfung im zweiten Halbjahr ablegen möchten: letzter Februartag (28. beziehungsweise 29. Februar) desselben Jahres
Sie beantragen die Zulassung immer zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Sie können den Antrag nicht im Voraus für einen späteren Prüfungstermin stellen.
Diese Fristen gelten auch, wenn Sie sich zu einer Modulprüfung anmelden oder die Prüfung wiederholen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: Anträge und Formulare zur Antragstellung