Normen, technische Spezifikationen und Zertifizierung von Produkten
Volltext
Produktinformationen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Produktbestimmungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für den Nicht-Harmonisierten und den Harmonisierten Sektor.
Produktbestimmungen für den Nicht-Harmonisierten Sektor
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Der deutsche Staubgrenzwert für Festbrennstoffkessel ist weiterhin gültig.
Die Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoffkessel, die seit 1. Januar 2020 europaweit anzuwenden ist, enthält einen Staubgrenzwert für das Inverkehrbringen von Festbrennstoffkesseln, der weniger anspruchsvoll ist als derjenige Staubgrenzwert für den Betrieb von Festbrennstoffkesseln nach der 1. BImSchV, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden
:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Kommunen und Gemeinden legen in der Regel selber Anforderungen in den Friedhofsordnungen fest.
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Särge dürfen den Verwesungsprozess nicht verhindern und bei der eigenen Zersetzung oder Verbrennung keine umweltschädlichen Stoffe freisetzen. Problematisch sind dabei insbesondere bestimmte Lackierungen, Griffe und Innenausstattungen.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden
:
Keine Angaben
Produkttyp
: Fahrräder
Name des Rechtsakts/Normen
:
Europäische Regelung: Es gibt keine Spezielle Vorschrift für Fahrräder, so dass diese unter die allgemeine Produktsicherheit fallen.
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: So muss ein Fahrrad zwei unabhängige Bremsen haben, eine helltönende Glocke sowie eine Beleuchtungseinrichtung und mehrere Reflektoren. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des
Kraftfahrt-Bundesamts
(eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).
Ein Pedelec kann einen elektrischen Unterstützungsmotor mit einer maximalen Leistung von 250W haben und darf bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.
Schnellere Pedelecs oder elektrische Kleinkrafträder benötigen eine Typenzulassung vom
Europäische Regelung: CE-Kennzeichnung, Konformität mit allen einschlägigen Regelungen.
Umsetzung in Deutschland: Es gibt keine speziellen gesetzlichen Vorschriften. Die Netzbetreiber, die für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb verantwortlich sind, stellen aber Anforderungen, üblicherweise die Einhaltung der Normen DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1. Zudem ist der Anschluss über einen Schukostecker nicht erlaubt, es muss eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach VDE V 0628-1 genutzt werden:
DIN VDE V 0100-551
"Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen"
DIN VDE V 0100-551-1
"Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen - Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz"
VDE V 0628-1
"Energiesteckvorrichtungen Teil 1: Einspeisung in separate Stromkreise"
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Für den Nutzer bestehen Anmeldepflichten beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur. Weiterhin bestehen Anforderungen an die Beschaffenheit und Durchführung der Elektroinstallation. Siehe:
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern.
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Textilerzeugnisse dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie entsprechend [...] der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 in deutscher Sprache zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sind.
Registrierungspflicht: Sie [Elektro- und Elektronik-Altgeräte] sind registrierungspflichtig, wenn Sie Hersteller im Sinne des ElektroG sind und die angebotenen Produkte als Elektrogeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen. Registrierungspflicht bedeutet, dass Sie, bevor Sie Elektrogeräte in Verkehr bringen, mit dem Registrierungsbescheid die hierfür benötigte „Genehmigung“ besitzen müssen. Diese Verpflichtung besteht für jeden einzelnen Hersteller und im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG für jeden einzelnen Bevollmächtigten."
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Im BattG-Melderegister zeigen Hersteller (Produzenten, Importeure etc.) von Batterien elektronisch ihre Marktteilnahme an. Die Gerätebatteriehersteller hinterlegen unter anderem das Rücknahmesystem, an dem sie beteiligt sind. Die Fahrzeug- und Industriebatteriehersteller geben an, welche zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit für Vertreiber und Behandlungseinrichtungen eingerichtet wurde.
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: "Registrierungspflicht für Hersteller/Erstinverkehrbringen.
Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt (Hersteller/ Erstinverkehrbringer), muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Die Herstellereigenschaft knüpft dabei an das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder Einführen nach Deutschland an und ist unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe (§ 3 Verpackungsgesetz (VerpackG))."
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Die für den Nachweis der Konformität des Aufzugs nötigen Informationen und Unterlagen müssen in deutscher Sprache oder in einer Sprache, die von der Marktüberwachungsbehörde leicht verstanden werden kann, abgefasst sein.
Der Montagebetrieb hat dafür zu sorgen, dass dem Aufzug die Betriebsanleitung nach Anhang I Nummer 6.2 der Richtlinie 2014/33/EU in deutscher Sprache beigefügt ist.
Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass dem Sicherheitsbauteil für Aufzüge die Betriebsanleitung nach Anhang I Nummer 6.1 der Richtlinie 2014/33/EU in deutscher Sprache beigefügt ist.
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen sowie die Abschrift der EU-Konformitätserklärung sind in deutscher Sprache abzufassen (§7 GasgeräteDG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: "Ist die beigefügte EG-Konformitätserklärung nicht in deutscher Sprache ausgestellt, muss ferner die Kopie einer deutschen Übersetzung beigefügt sein." (§3)
Informationspflicht des Herstellers:
Der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter hat sowohl der zuständigen Landesbehörde (nur Hersteller mit Sitz in Deutschland) als auch der Europäischen Kommission eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für jeden Geräte- / Maschinentyp zu übermitteln. Die Einstellung der Maschinendaten durch den Hersteller in der
KarLA-Datenbank
genügt dieser nationalen Verpflichtung. Nach Registrierung als Hersteller können die Daten selbst eingeben werden.
Der europäischen Verpflichtung kann nachgekommen werden, indem die Eingabe ebenfalls selbst in der
Noise Database
selbst durchgeführt wird. Die Datenbank ist unter „EC Declaration of conformity“ zu finden.
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Die EU-Konformitätserklärung ist in deutscher Sprache auszustellen. Jeder Hersteller hat dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen nach Maßgabe des Satzes 2 im Eignerhandbuch in deutscher Sprache beim Inverkehrbringen beizufügen.
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden
:
keine Angaben
Produktinformationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Produktbestimmungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für den Nicht-Harmonisierten und den Harmonisierten Sektor.
Zweck und Anwendungsgebiet
: Weinbrand; weinähnliche, perlweinähnliche u. schaumweinähnliche Getränke und hieraus weiterverarbeitete alkoholhaltige Getränke
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: keine Angaben
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig
: keine Angaben
Zweck und Anwendungsgebiet
: diätetische Lebensmittel
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Spätestens beim 1. Inverkehrbringen Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (§4a)
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig
: keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden
:
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Zweck und Anwendungsgebiet
: Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Spätestens beim 1. Inverkehrbringen Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (§2)
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig
: keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden
:
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Produkttyp
: Imprägniermittel in Aerosolpackungen für Leder- und Textilerzeugnisse, die für den häuslichen Bedarf bestimmt und nicht Erzeugnisse im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 LFGB sind
Zweck und Anwendungsgebiet
: Imprägniermittel in Aerosolpackungen für Leder- und Textilerzeugnisse, die für den häuslichen Bedarf bestimmt und nicht Erzeugnisse im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 LFGB sind
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Ist das Produkt in einem anderen EU-Mitgliedstaat legal hergestellt oder auf dem Markt? Wenn Ja, darf es auch in Deutschland vermarktet werden.
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig
: keine Angaben
Zweck und Anwendungsgebiet
: Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: §40 Tabakerzeugnisgesetz: z.T. Allgemeinverfügung durch Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erforderlich.
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig
: $40 Tabakerzeugnisgesetz: z.T. Allgemeinverfügung durch Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erforderlich
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Siehe
§54 LFGB
und
§68 LFGB
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig
: z.T. Allgemeinverfügung oder Ausnahmegenehmigung bei Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (
www.bvl.bund.de
) beantragen
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: Ist das Produkt in einem anderen EU-Mitgliedstaat legal hergestellt oder auf dem Markt? Wenn Ja, darf es auch in Deutschland vermarktet werden.
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig
: keine Angaben
Zweck und Anwendungsgebiet
: Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, ins besondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer
: keine Angaben
Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig
: keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden
: keine Angaben
Produktinformationen der Produktinformationsstelle für das Bauwesen (Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt))
Das Deutsche Institut für Bautechnik hat eine zentrale Funktion im Bauwesen: Mit seinen Zulassungen, Genehmigungen und Bewertungen gewährleistet es die Sicherheit von Bauwerken und unterstützt gleichzeitig die Entwicklung neuer Bauprodukte und Bauarten.
Nachfolgend finden Sie den Link zur Suchfunktion zu den Rechtsgrundlagen, Produktbestimmungen und Bekanntmachungen des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für den Nicht-Harmonisierten und den Harmonisierten Sektor. Erteilte Zulassungen, Bauartgenehmigungen und ETAs des DIBt finden Sie unter Zulassungsdownload.
Weiterführende Informationen zur Markteinführung von Investitions- & Konsumgütern sowie sonstigen Produkten stellt die Produktinfostelle für Investitions- & Konsumgüter sowie sonstige Produkte (PCP)
hier
zur Verfügung.
Diese Unterstützungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.