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Veranstaltungs-Ticker
Bewerbung um eine kommunale Wohnung
Volltext
- Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Wohnungen, die mit öffentlichen Fördermitteln gebaut oder saniert wurden oder einer anderen vertraglichen Bindung unterliegen, wie zum Beispiel Benennungs- und Besetzungsrechte.
- Für die Unterstützung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein aus dem Land Brandenburg sowie eine sozial anerkannte Dringlichkeit erforderlich.
- Sie können sich telefonisch oder per E-Mail bei uns melden, um in die Wohnungssuche aufgenommen zu werden.
- Bitte beachten Sie, dass niemand einen Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung durch die Arbeitsgruppe Wohnungswesen hat.
- Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Haushalten Vorrang, insbesondere solchen mit besonderer sozialer Dringlichkeit, wie Schwangeren, schwerbehinderten Menschen oder wohnungslosen Haushalten.
- Das Benennungsrecht besteht darin, dass drei dringende Wohnungssuchende der Arbeitsgruppe Vorschläge für eine frei gemeldete, sozial verträgliche oder gebundene Wohnung machen können, die dann gegenüber dem Vermieter benannt werden.
- Über das Benennungsrecht erhalten Sie stets eine schriftliche Information.
- Die endgültige Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrags trifft immer der Vermieter.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) des Landes Brandenburg, der vorher beantragt werden muss
Eine weitere Voraussetzung ist eine sozial anerkannte Dringlichkeit des Bereiches Wohnen, welche beim Benennungsverfahren den Vorrang erhält.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
WBS Beantragung: hier können Kosten entstehen
Fachlich freigegeben durch
Landeshauptstadt Potsdam
Fachlich freigegeben am
05.08.2025
Zuständige Stelle(n)