Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Hundesteuer Festsetzung


Volltext

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
  • An- und Abmeldung eines steuerpflichtigen Hundes


Rechtsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Hundesteuersatzung gültig ab 01.01.2013


Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


Zuständige Stelle(n)

Steuern und Abgaben
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298454