Start Wohngeld Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte Veranstaltungs-Ticker
Wohngeld Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte
Volltext
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
nicht mehr zum Haushalt gehören
nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz: Bürgerservicebüro Landkreis Havelland
03321 403-6801
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Voraussetzungen
Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Fachlich freigegeben am
16.06.2025
Zuständige Stelle
Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.
Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Havelland - 50.1 Haushalt, Controlling, Vereinbarungswesen, Wohngeld und Ausbildungsförderung
Platz der Freiheit 1 14701 Rathenow
Friedrich-Ebert-Ring 92b 14701 Rathenow 03385 551-0
wohngeldstelle(at)havelland.de