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Veranstaltungs-Ticker

 

Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis


Volltext

Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.

Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.

Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen. 

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Antrag Sporthallennutzung 2019


    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

    Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

    Benutzungs- und Entgeltverordnung für Turn- und Sporthallen 


      Erforderliche Unterlagen

      Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit


      Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

      Benutzungsgebühr


      Verfahrensablauf

      Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.

      Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.

      Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.


      Formulare/Schriftformerfordernis

      Formulare vorhanden: nein

      Schriftform erforderlich: ja

      Formlose Antragsstellung möglich: ja

      Persönliches Erscheinen nötig: nein


      Fachlich freigegeben durch

      Stadt Bernau bei Berlin


      Fachlich freigegeben am

      01.10.2025

      Zuständigkeit

      Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung


      Zuständige Stelle(n)

      Schule & Sport
      Adresse
      Wilmsstraße 41
      14624 Dallgow-Döberitz