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Veranstaltungs-Ticker

 

Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen


Volltext

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.


Rechtsgrundlage(n)

kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Friedhofsgebührensatzung 

Friedhofssatzung 


    Erforderliche Unterlagen

    Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;

    schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;

    Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.


    Voraussetzungen

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.


    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen


    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.


    Bearbeitungsdauer

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.


    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.


    Formulare/Schriftformerfordernis

    schriftlicher Antrag


    Zuständigkeit

    kommunale Friedhofsverwaltung


    Zuständige Stelle(n)

    Friedhofsverwaltung
    Adresse
    Wilmsstraße 41
    14624 Dallgow-Döberitz