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Veranstaltungs-Ticker

 

Bibliotheksausweis Ausgabe


Volltext

Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Gemeindebibliothek Dallgow Döberitz

Bahnhofstr 151

14624 Dallgow-Döberitz

Öffnungszeiten

Montag:      10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag:    10:00 Uhr bis 13:00 Uhr & 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch:   14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

 


    Rechtsgrundlage(n)

    Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek


    Erforderliche Unterlagen

    gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe


    Voraussetzungen

    Anmeldung in einer Bibliothek


    Verfahrensablauf

    Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

    Bearbeitungsdauer

    • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
    • per Post: maximal 10 Tage

    Formulare/Schriftformerfordernis

    Formulare: Anmeldeformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: teilweise
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


    Hinweise (Besonderheiten)

    • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
    • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

    Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


    Fachlich freigegeben am

    12.07.2019

    Zuständigkeit

    die jeweilige Bibliothek


    Zuständige Stelle(n)