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Veranstaltungs-Ticker

 

Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft


Volltext

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag


Voraussetzungen

Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
  • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
  • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
  • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    gebührenfrei


    Verfahrensablauf

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.


    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen


    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 


    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.


    Formulare/Schriftformerfordernis

    Formulare: keine Vorgabe

    Onlineverfahren: nicht geplant

    Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

    perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


    Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2


    Fachlich freigegeben am

    05.11.2015

    Zuständigkeit

    Meldebehörde Ihres Wohnortes


    Zuständige Stelle(n)

    Einwohnermeldeamt
    Adresse
    Wilmsstraße 41
    14624 Dallgow-Döberitz