Handelsregister Eintragung Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Volltext
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person. Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.
Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafter
Anmeldung
Gründungsurkunde mit Satzung
Urkunde über die Bestellung des Aufsichtsrates
Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates mit Angabe des Namens, Vornamens, ausgeübten Berufs und Wohnorts der Mitglieder
Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung der persönlich haftenden Gesellschafter steht (Bankbestätigung)
Gründungsbericht
Prüfungsberichte der persönlich haftenden Gesellschafter und der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
im Fall der §§ 26 oder 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
Genehmigungsurkunde, wenn der Gegenstand des Unternehmens oder eine andere Satzungsbestimmung der staatlichen Genehmigung bedarf
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
Verfahrensablauf
Anmeldung
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
Änderungen
Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.
Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Fachlich freigegeben durch
Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz.
Telefon (0331 866-0)
Poststelle@mdjev.brandenburg.de
Zuständigkeit
Zuständig für die Eintragung ist das Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz Ihrer Gesellschaft. Die Eintragung erfolgt durch ein Notariat.
Zuständige Stelle(n)
Amtsgericht Nauen Adresse Paul-Jerchel-Str. 9 14641 Nauen (Nicht für Rechtssachen!)