Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister, in dem sie Zahnärztinnen und Zahnärzte erfassen. Das Register enthält Angaben über Ihre Person und Ihre berufliche Tätigkeit als Zahnärztin oder Zahnarzt. Diese Angaben sind für Ihre Zulassung von Bedeutung.
Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister eintragen lassen, wenn Sie
eine Zulassung beantragen wollen oder
bei einer zugelassenen Zahnärztin oder einem Zahnarzt eine Anstellung anstreben.
Die Aufnahme in das Zahnarztregister beantragen Sie.
Nachweise über die 2-jährige Vorbereitungszeit (Musterbestätigungsschreiben)
Sie müssen alle im Antrag gemachten Angaben nachweisen. Die Dokumente legen Sie im Original oder als beglaubigte Abschrift vor.
Hinweis: Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, müssen Sie auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie direkt bei der KZV Land Brandenburg nach, auf welche Art Sie die Nachweise erbringen können.
Voraussetzungen
Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt
Nachweis einer mindestens 2-jährigen Vorbereitungszeit
Hinweis: Die 2-jährige Vorbereitungszeit kann in manchen Fällen entfallen. Dafür müssen Sie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein nach dem Gemeinschaftsrecht anerkanntes Diplom erworben haben und zur Berufsausübung berechtigt sein.
Mindestens 6 Monate der Vorbereitungszeit müssen Sie einem oder mehreren Vertragszahnärztinnen oder Vertragszahnärzten assistiert oder sie vertreten haben. Bis zu 3 Monate dieser Zeit können Sie durch eine Tätigkeit gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik ersetzen.
Achtung: Vertretungszeiten werden nur anerkannt, wenn Sie davor mindestens 1 Jahr lang angestellt waren:
als Assistenz bei einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt,
in Universitätszahnkliniken,
in Zahnstationen eines Krankenhauses,
im öffentlichen Gesundheitsdienst,
bei der Bundeswehr oder
in Zahnkliniken.
Die übrige Vorbereitungszeit können Sie auch als angestellte Zahnärztin oder Zahnarzt in einer der genannten Einrichtungen ableisten. Tätigkeiten können erst ab einer Länge von 3 Wochen angerechnet werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Antragsgebühr für die Eintragung in das Zahnarztregister: EUR 100,00
Verfahrensablauf
Die Eintragung in das Zahnarztregister beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:
Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der KZV Land Brandenburg ein.
Die KZV Land Brandenburg bestätigt Ihnen schriftlich die Eintragung.
Hinweis: Bei 2 Teilzulassungen in verschiedenen Zulassungsbezirken erfolgen 2 Eintragungen in die Zahnarztregister der jeweiligen Bezirke.
Bearbeitungsdauer
maximal 3-5 Werktage, wenn die Gebühr in Höhe von EUR 100,00 überwiesen wurde und der Antrag vollständig ist