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Abwasser


Volltext

Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden (Stadtwerke, Zweckverbände, Ämter). Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der brandenburgischen Gewässer, der Siedlungshygiene und Gesundheit aller Brandenburgischen Bürger und Bürgerinnen. Als grundlegender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmt auch die Abwasserbeseitigung die Lebensqualität in allen Regionen des Landes.


Rechtsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Dallgow-Döberitz 

Satzung über die Erhebung von Anschlussbeiträgen für Abwasser mit Ausnahme des Ortsteils Seeburg

Erhebung der Kostenerstattung für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse Abwasser der Gemeinde Seeburg 

Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung Gemeinde Seeburg 

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Gemeinde Seeburg 

2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Gemeinde Seeburg 

Abwasserbeseitigung:

Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung 

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung 

3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung 

4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung 

5. Satzung der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung 

6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung 

7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung 

8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung (10/2021) 

Schmutzwasserentsorgung:

Satzung für die Entsorgung aus Grundstücksentwässerungsanlagen über die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung 

1. Änderungssatzung 

Satzung für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung 

1. Änderungssatzung 


Zuständige Stelle(n)