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Veranstaltungs-Ticker

 

Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz


Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers


Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
  • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
  • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
  • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

      Fristen

      Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.


      Fachlich freigegeben durch

      BMI, Dr. Laier, RL VII2


      Fachlich freigegeben am

      19.11.2015

      Zuständige Stelle

      die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


      Ansprechpunkt

      die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


      Zuständige Stelle(n)

      Einwohnermeldeamt
      Wilmsstraße 41
      14624 Dallgow-Döberitz
      03322 298441