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Veranstaltungs-Ticker

 

Wohnsitz Abmeldung


Volltext

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers


Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
  • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
  • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
  • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


    Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium des Innern (BMI)


    Fachlich freigegeben am

    17.11.2015

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


    Ansprechpunkt

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


    Zuständige Stelle(n)

    Einwohnermeldeamt
    Adresse
    Wilmsstraße 41
    14624 Dallgow-Döberitz