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Veranstaltungs-Ticker

 

Kopie und Abschrift beglaubigen


Volltext

Eine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.

Die autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.

Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.

Nicht beglaubigt werden:

  • Personenstandsurkunden (u. a. Geburts-, Ehe., Sterbeurkunden)
  • Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
  • ausländische Dokumente
Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Vollständige Informationen zur Dienstleistung "Beglaubigung"


    Rechtsgrundlage(n)


    Erforderliche Unterlagen

    • Originaldokument (Urschrift)
    • Kopie des Originaldokumentes
    • Personalausweis oder Reisepass
    Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

    zu beglaubigendes Original


      Voraussetzungen

      • das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
      • die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
      Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
      • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
      • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
      • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

        Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

        Die genauen Kosten erfragen Sie bitte in der autorisierten Behörde.

        Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

        Beglaubigung von Abschriften/Kopien je Seite        2,00 €

        Beglaubigung von Urkunden/Unterschriften            3,00 €


          Verfahrensablauf

          • Identität des Antragstellers wird geprüft.
          • Originaldokument und die Abschrift (Kopie) werden der zuständigen Stelle vorgelegt.
          • Beide Dokumente werden verglichen, um die exakte Übereinstimmung festzustellen.
          • Auf der Abschrift wird ein amtlicher Vermerk (Beglaubigungsvermerk) angebracht, dass die Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt. Weiterhin werden Datum und Ort der Beglaubigung sowie die Unterschrift des Beglaubigenden und der originale Siegelabdruck angebracht.
          • Alle Blätter werden so geheftet, dass ein Teil des Siegelabdrucks auf jeder Seite sichtbar ist.
          • Der Antragsteller erhält das Originaldokument und die beglaubigte Abschrift zurück.
          • Die fälligen Gebühren werden erhoben.

          Bearbeitungsdauer

          Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Beglaubigung sofort vorgenommen werden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Umfang des Originaldokumentes.

          Bei wenigen Seiten dauert die Bearbeitung nur wenige Minuten. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.


          Fristen

          Es gibt keine Frist.


          Formulare/Schriftformerfordernis

          Formulare vorhanden: nein

          Schriftform erforderlich: nein

          Formlose Antragsstellung möglich: ja

          Persönliches Erscheinen nötig: ja


          Fachlich freigegeben durch

          Stadt Bernau bei Berlin


          Fachlich freigegeben am

          14.01.2026

          Zuständigkeit

          Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden


          Zuständige Stelle(n)

          Einwohnermeldeamt
          Adresse
          Wilmsstraße 41
          14624 Dallgow-Döberitz