Wenn Sie als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer eingetragen sind, dürfen sie die entsprechende, gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung führen.
Möchten Sie die Eintragung aus der Liste der beratenden Ingenieure löschen, können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an die Kammer stellen.
Bei Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen werden entsprechende Nachweise (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Voraussetzungen
Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure
Verfahrensablauf
die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung