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Veranstaltungs-Ticker

 

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium


Volltext

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Es muss sich bei dem Studium um ein Vollzeitstudium handeln.

Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen. Das sind

  • der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn bereits eine Zulassung zum Studium vorliegt, und die Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Kurses gebunden ist und
  • der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn ein Platz sicher zur Verfügung steht.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist befristetet.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums eine Beschäftigung bis zu 140 Tage im Jahr oder eine studentische Nebentätigkeit ausüben. Bei studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr dürfen Sie nicht arbeiten, ausgenommen in der Ferienzeit.


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen können Sie die Hilfe einer Übersetzerin oder eines Übersetzers nutzen.


Verfahrensablauf

Zuständig im Land  Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

25.04.2025

Zuständigkeit

Zuständig im Land  Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Ansprechpunkt

Zuständig im Land  Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Havelland - 55.1 - Ausländerbehörde
Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow