Die Weiterbildung ist in Deutschland landesrechtlich geregelt.
Weiterbildungsstätten in den folgenden Gesundheitsfachberufen beziehungsweise Pflegeberufen sind im Land Brandenburg durch Verordnungen geregelt:
Intensivpflege und Anästhesie
Operationsdienst
Onkologische Pflege
Hygienefachkraft
Gerontopsychiatrie
Weiterbildungsstätten, die staatlich geregelte Weiterbildungen in diesen Bereichenanbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Sie unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht.
Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte (in Kopie)
Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (zum Beispiel Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
Informationen über
Lehr und Stundenpläne
fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort
Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes Brandenburg anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.
Voraussetzungen
Sie verfügen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs und Lehrkräfte.
Ihre Räume sind groß genug.
Ihre Räume sind mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet.
Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie Folgendes nachweisen:
die Kooperation
mit einem geeigneten Krankenhaus,
einem ambulanten Pflegedienst oder
einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Hinweis: Das LAVG beziehungsweise das LASV muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.
Verfahrensablauf
Eine staatliche Anerkennung Ihrer Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe beantragen Sie schriftlich mit dem auf Anfrage zur Verfügung gestellten Erhebungsbogen:
Laden Sie den Erhebungsbogen online herunter und drucken Sie ihn aus.
Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Erhebungsbogen und sonstigen Unterlagen beim LAVG beziehungsweise beim LASV ein (im Original mit Unterschrift des Geschäftsführers, Vereinsvorsitzenden und ähnlichem)
Das LAVG beziehungsweise das LASV prüft, ob die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung vorliegen.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie im Falle der Anerkennungsfähigkeit einen Bescheid und damit die staatliche Anerkennung per Post.
Liegen die Anerkennungsvoraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid per Post.
Bearbeitungsdauer
bis zu 6 Monaten (abhängig von der Qualität der vorgelegten Unterlagen)
Formulare/Schriftformerfordernis
Formular: Erhebungsbogen kann auf Anfrage online zur Verfügung gestellt werden