Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
Volltext
Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren. Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen. Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
Nachweise über Studiengebühren
Voraussetzungen
Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester
bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine.
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Stellen Sie den Antrag schriftlich bei der zuständigen Stelle. Dies kann erst einmal formlos erfolgen.
Für die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Angaben müssen jedoch bundeseinheitliche Formblätter verwendet werden.
Fristen
Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.
Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.
Land Brandenburg:
Hinweis:
Ausbildungsförderung wird frühestens von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, jedoch erst, wenn auch ein Antrag gestellt wurde.
Wegen der aufwändigeren Antragsbearbeitung bei der Auslandsförderung empfiehlt sich eine Antragstellung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt.
Formulare/Schriftformerfordernis
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
30.06.2020
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle richtet sich danach, in welchem Land Sie die Ausbildung oder das Praktikum absolvieren möchten.